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Das muss besser gehen

#ATSGNein

Weil’s auch wichtig ist, weil’s im berechtigten Wirbel um die “Selbstbestimmungsinitiative” unterzugehen droht und weil’s auch hier jede Stimme braucht: Operation Libero beschliesst die Nein-Parole zur Anpassung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsgesetzes (ATSG).

Beim ATSG geht es im Grundsatz um das Vertrauensverhältnis zwischen den Bürgerinnen und Bürgern. Unbestritten ist, dass dieses Vertrauensverhältnis verletzt werden kann und dies geahndet werden muss. Dazu wurden bisher bei den Versicherungen private Detektive eingesetzt, welche Verdächtige observierten – obwohl die gesetzliche Grundlage für  diese Praxis fehlte. Darum hat das Parlament eine Anpassung des ATSG geliefert und dabei jedoch offensichtlich Tempo über die Qualität gestellt.

Was ist das Problem?

Observationen stellen in jedem Fall einen Eingriff in die Grundrechte, spezifisch die Privatsphäre, dar. Hierbei kann man nicht oft genug betonen, dass es sich bei der Privatsphäre nicht um ein linkes oder rechtes sondern ein liberales Anliegen handelt.  Einschränkungen dieses Recht sind möglich, gerade wenn sie dem Ziel der Missbrauchsbekämpfung dienen sollen, müssen sich aber an bestimmte Anforderungen halten.

Und genau hier hakt es mit den aktuell vorgeschlagenen Änderungen des ATSG. Selbst wenn man die grundsätzliche Frage vorweg lässt, weshalb eigentlich private Detektive an Stelle der Strafverfolgungsbehörden zum Zug kommen sollen, so stellt sich trotzdem die Frage, welche genauen Kompetenzen die privaten Detektive haben sollen und welche Handhabe wir als Individuen, die potentiell alle im Fadenkreuz einer Observation landen können, haben. Diese Fragen klärt das Gesetz nicht. Stattdessen werfen die Befürworter mit widersprüchlichen Aussagen und falschen Zahlen um sich. Welche Mittel sind erlaubt? Braucht es Bewilligungen und wenn ja welche? Was gilt als öffentlicher Raum? Fragen, die eine längere Diskussion verdient hätten. Doch stattdessen wird lieber die Angst vor dem Missbrauch mit Verweis auf spektakuläre Einzelfälle geschürt.

Die Frage, die sich am 25. November deshalb stellt ist nicht Missbrauchsbekämpfung ja oder nein, sondern sie lautet: schlechtes Gesetz ja oder nein. Denn das grösste Missverständnis der Befürworter ist der Irrglaube, das aktuell vorgeschlagene Gesetz sei das einzig mögliche Gesetz. Das stimmt nicht! Wir sollten uns nicht dazu verleiten lassen, dem Parlament keine hohen Massstäbe anzulegen, nur weil Zeitdruck vorgetäuscht wird. Egal wie man dem Thema privater Detektive gegenüber steht, qualitativ enttäuscht dieses Gesetz. Und der Schweizer Souverän sollte sich sagen: das muss besser gehen. Deshalb sagen wir Nein zum ATSG!