Verhüllungsverbot ist verfassungswidrig: SVP-Sünneli verdeckt

“Das Verhüllungsverbot ist verfassungswidrig”

Tessiner Einsichten

Der Tessiner Jurist Martino Colombo hat das Tessiner Verhüllungsverbot erfolgreich vor dem Bundesgericht angefochten. Er schreibt, die Initiative greife direkt in unsere Grundrechte ein.

Am 7. März 2021 stimmen wir über die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" ab. Im Falle einer Annahme durch Volk und Kantone würde ein neuer Artikel 10a mit folgendem Wortlaut in die Bundesverfassung eingefügt werden: 

  1. Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruchbare Dienstleistungen angeboten werden; das Verbot gilt nicht für Sakralstätten.
  2. Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.
  3. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese umfassen ausschliesslich Gründe der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.

Der Initiativtext ist eine Kopie des 2013 verabschiedeten Artikels der Tessiner Verfassung, wobei die “berühmte Ausnahmeliste” in Absatz 3 abgeändert worden ist: Während sie im Tessin "offen" war, ist sie im Initiativtext auf Bundesebene “abschliessend”. Der Gesetzgeber wird also keine anderen Ausnahmen vom allgemeinen Verhüllungsverbot zulassen können als diejenigen, die in der Bundesverfassung verankert sind. Unter Auslassung des (definitiv nicht irrelevanten) Details, dass der Artikel in das Kapitel "Grundrechte" der Verfassung eingefügt würde, möchte ich die Aufmerksamkeit auf einige rechtliche Besonderheiten der Initiative lenken.
 
2016 reichte ich (zusammen mit Dr. iur. Filippo Contarini, Doktor in Rechtsgeschichte und Rechtstheorie) eine Beschwerde gegen das kantonale Gesetz zur Umsetzung des 2015 erlassenen Tessiner Gesichtsverhüllungsverbotes ein, weil wir der Meinung waren, dass es in erster Linie unsere Freiheiten (z. B. politische) als säkulare und nicht-gewalttätige Schweizer Bürger verletzt. Der Revision wurde vom Bundesgericht mit Urteil vom 20. September 2018 (BGE 144 I 281) stattgegeben. Die Bundesrichter entschieden, dass eine Person nicht allein deshalb gefährlich ist, weil sie ein maskiertes Gesicht hat.

Die Verhüllung des Gesichts durch eine Maske oder eine ähnliche “Verhüllung” stellt eine Art der Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar.

Martino Colombo, Tessiner Jurist

Es ist offensichtlich unverhältnismässig, eine Person zu einer Geldstrafe (bis zu 10’000 Franken!) zu verurteilen, nur weil sie mit einer Maske oder einer anderen Art der “Verhüllung” auf der Strasse herumläuft.

Verhüllung als freie Meinungsäusserung

In einem anderen Urteil (BGE 117 la 472) schrieb das Bundesgericht zum Verhüllungsverbot an politischen Versammlungen in Basel:

“Es gibt Teilnehmer, die deshalb in einer solchen Aufmachung erscheinen, um auf diese Art ihre Meinung zum Thema der Versammlung zum Ausdruck zu bringen. So können zum Beispiel die Teilnehmer einer Kundgebung für saubere Luft Gasmasken tragen, um damit gegen die schlechte Luft zu protestieren, oder bei einer Demonstration gegen den Bau eines Atomkraftwerks kommt es vor, dass die Teilnehmer mit gänzlich weiss geschminkten Gesichtern erscheinen, was den Tod symbolisieren und auf die Gefahren einer solchen Anlage hinweisen soll.”

Es ist für jeden offensichtlich, dass das allgemeine Verhüllungsverbot unsere Grundrechte verletzt. Denken wir an das lächelnde Sünneli-Maskottchen der SVP: Ist es gefährlich? Offensichtlich nicht: Auch die SVP braucht eine Verhüllung, um eine gewisse Botschaft zu vermitteln. 
 
Eine Verhüllung kann auch die Persönlichkeit und manchmal sogar das Leben einer Person schützen. Sie kann zum Beispiel die Identität eines HIV-Patienten schützen oder die eines Kurden, der gegen Erdogans Regime demonstriert: Wenn es das Recht gibt, seine Meinung zu äussern, dann muss es auch das Recht geben, dies verhüllt zu tun, um keine Repressalien, soziale Stigmatisierung oder Schlimmeres befürchten zu müssen. Das Verbergen des Gesichtes kann daher nicht nur das Mitteilen einer Botschaft verbessern, sondern auch als persönlicher Schutz gegenüber der Macht dienen (insbesondere in Zeiten zunehmender Videoüberwachung mit Gesichtserkennung). 
 
Die Möglichkeit, Ausnahmen für politische Veranstaltungen (aber auch aus wirtschaftlichen Gründen, wie z. B. Werbemaskottchen) vorzusehen, war in der "offenen" Liste der Ausnahmen in der Tessiner Verfassung enthalten, aber im Tessiner Umsetzungsgesetz nicht mehr vorgesehen. Aus diesem Grund hat das Bundesgericht zu unseren Gunsten entschieden. Nun will die Bundesinitiative die "abschliessende" Liste durchsetzen, Verhüllung also bei jeder politischen Veranstaltung verbieten. Die Befürworter rechtfertigen dies mit der üblichen Floskel, dass jeder, der verhüllt Politik macht, ein gewalttätiger Mensch ist. Aber das ist eindeutig eine willkürliche und verfassungswidrige Rechtfertigung. 

Mehr Sicherheit? Fehlanzeige

Laut den Initianten würde ein Gesichtsverhüllungsverbot zu einer angeblich «sichereren Gesellschaft» führen. Offensichtlich haben sie das Urteil des Bundesgerichts zum Tessiner Verbot nicht gelesen. Und ihnen scheint ebenso entgangen zu sein, dass seit einem Jahr eine weltweite Pandemie im Gange ist. Seit dem 1. Juli 2020 besteht für alle Menschen in der Schweiz die Pflicht, in gewissen Situationen eine Hygienemaske zu tragen. Diese Verpflichtung hat de facto der gesamten Bevölkerung die Gesichtsverhüllung auferlegt und zeigt die Widersprüchlichkeit der Argumentation der Initianten auf: Es ist nicht gefährlicher als früher geworden, in der Schweiz zu leben, nur weil wir unser Gesicht bedeckt haben. Es gibt auch kein erhöhtes Gefühl der Unsicherheit in der Bevölkerung. Nicht zuletzt bedecken wir heute unsere Gesichter mit einer Maske, gerade um unsere Gesellschaft und die schwächeren Bevölkerungsschichten zu schützen und der Gemeinschaft Würde und Schutz zu garantieren.

Als könnten wir mit blinden Menschen nicht “freiheitlich zusammenleben”

In der Informationsbroschüre steht "In aufgeklärten Staaten wie der Schweiz gilt: Freie Menschen – Frauen und Männer – blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum steht in Konflikt mit freiheitlichem Zusammenleben." In unserer Gesellschaft gibt es viele Menschen mit Sehproblemen und Blindheit. Es ist nicht klar, wie viele Menschen in der Schweiz tatsächlich an Blindheit leiden, aber einer von ihnen sitzt seit Jahren in der Kantonsregierung im Tessin (Manuele Bertoli). Zu sagen, dass man in einer freien Gesellschaft sein Antlitz ansehen muss, bedeutet also, dass Menschen mit Blindheit von der Gesellschaft ausgeschlossen werden – oder sogar dass sie nicht an sozialer Interaktion interessiert wären. Dies ist eines der vielen sehr irritierenden Beispiele, an denen die Diskussion um die Gesichtsverhüllung ausgetragen wird. 
 
Was will die Initiative mit dieser neuen Verfassungsbestimmung wirklich durchsetzen? Contarini und ich haben versucht, es aufzudecken, indem wir darauf hingewiesen haben, dass einzig unsere Freiheit auf dem Spiel steht. Wir müssen vorsichtig sein mit dieser Art von Regulierungen, die Hass verbreiten, die Demokratie einschränken und auf jeden Fall nichts zur Verbesserung der Integration in der Schweiz beitragen. Lehnen wir diese Initiative entschieden ab.
 
Martino Colombo ist Tessiner Jurist.