Operation Libero Lebensformen

Wieso es den diskriminierenden Satz in der CVP-Initiative nicht braucht

Liberas und Liberos haben über 400 E-Mails an die Mitglieder des Initiativkomitess der CVP-Initiative “Für Ehe und Familie - Gegen die Heiratsstrafe“ verschickt und gefragt, was genau der Zweck des diskriminierenden ersten Satzes “Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.” sei.

Die CVP antwortete mit einer Standardantwort. Weshalb diese schlicht falsch ist liest du hier.

Die Antworten der CVP sind kursiv geschrieben.

Mit der Volksinitiative möchten wir genau eines: die Heirats- und Partnerschaftsstrafe abschaffen. Nicht mehr und nicht weniger. Nur mit unserer Initiative werden verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften endlich entlastet bzw. steuerlich gleich behandelt, wie all jene, die nicht verheiratet sind bzw. sich nicht haben eintragen lassen.

Sich hinter dem Vorbehalt, nur die Heiratsstrafe abschaffen zu wollen, zu verstecken, ist fadenscheinig. Mit dem ersten Satz der Initiative “Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau” will die Initiative eine diskriminierende zivilrechtliche Bestimmung in der Verfassung festschreiben.

Bei der Formulierung des Initiativtextes wurde in Diskussion mit Verfassungsspezialisten beschlossen, dass für die Abschaffung der Heiratsstrafe eine Definition der Ehe sinnvoll ist. Wer die Diskriminierung der Ehe abschaffen will, muss die Ehe definieren. Bei der Definition wurde das geltende Schweizer Recht und die internationalen Rahmenbedingungen eingehalten.

Was eine Ehe ist, steht in der Schweiz zwar nicht in der Verfassung, ist aber im Zivilrecht gut definiert. Auch wer eine Eheschliessung oder -scheidung, ein Ehegüterrecht und ein Recht auf Ehe haben will, braucht eine Definition von Ehe. Diese genannten Punkte funktionieren alle problemlos, ohne dass der Begriff der Ehe in der Verfassung festgelegt sein müsste. Wenn man die Ehe in der Verfassung hätte definieren wollen, dann wenigstens so, dass die Ehe für Alle nicht explizit ausgeschlossen worden wäre.

Die Beratungen im Parlament haben dann gezeigt, dass sich die Gegnerschaft hinter der Definition der Ehe nach geltendem Recht versteckt. Wir haben dem Parlament deshalb angeboten, den betreffenden Satz zu streichen. Dieser Gegenvorschlag wurde vom Parlament jedoch nicht gut geheissen, was zeigt, dass es den Gegner gar nicht um die Ehedefinition ging. Der Kampf gegen die Heiratsstrafe wurde deshalb mit dem vorhandenen Text weitergeführt.

Die Argumentation, das Verwerfen des Gegenvorschlags durch das Parlament sei mitunter der Grund für den Wortlaut, ist scheinheilig. Die CVP hat die Initiative bewusst mit dem diskriminierenden Satz eingereicht. In diesem Punkt widerspricht sich die Partei selbst: Dass sie dem Parlament die Möglichkeit eines Gegenvorschlags ohne diesen Wortlaut vorschlug zeigt, dass die CVP davon ausgeht, dass es diesen Satz für ihr steuerrechtliches Anliegen nicht braucht. Auch Thomas Jauch, Kommunikationschef der CVP, räumte dies auf Twitter ein.

Schliesslich wäre es höchst problematisch gewesen, hätte sich das Parlament auf den Kuhhandel mit der CVP eingelassen. Würde dieses Vorgehen Schule machen, könnten Initianten in Zukunft ihre Initiativen versuchshalber mit unnötigen und sinnlosen Zusätzen, die mit dem Hauptanliegen nichts zu tun haben, anreichern und anschliessend vom Parlament wieder rausnehmen lassen. Das wäre Schindluderei mit all jenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die ihre Unterschrift unter diese Initiative gesetzt haben.

In der Schweiz dürfen gemäss geltendem Recht eine Frau und ein Mann heiraten. Dank dem Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG), welches die CVP 2004 zusammen mit ihrer damaligen Justizministerin, Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, massgeblich geprägt hat, können sich gleichgeschlechtliche Paare eintragen lassen und sind dann der Ehe weitgehend gleichgestellt. Sowohl verheiratete als auch eingetragene Paare sind von der Heiratsstrafe betroffen, bezahlen also oftmals zu viel Steuern und werden bei den Renten benachteiligt.

Heute gibt es keine Definition der Ehe auf Ebene der Bundesverfassung, die CVP will diese erst vornehmen. In der Verfassung kann sie dann nur noch unter erschwerten Bedingungen abgeändert werden. Zudem gibt die CVP hier  selbst zu, dass eingetragene gleichgeschlechtliche Paare eben nur weitgehend gleichgestellt, vor einer Gleichbehandlung bezüglich Eheschliessung aber weit entfernt sind.

Die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe ist keine Änderung der derzeitigen Rechtsordnung und verhindert auch keine Schritte derjenigen, die für die Öffnung der Ehe kämpfen. Wer die Ehe für alle will, muss die heutige Rechtslage anpassen. Diese Diskussion wird geführt. Der derzeitige Vorstoss der Grünliberalen im Parlament sieht eine Verfassungsänderung zur Einführung der Ehe für alle vor. Bei einer allfälligen Annahme durch das Volk, würde die Ehe neu definiert und die derzeitig geltende Definition der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau aufgehoben. Eine Ehe für alle hebt aber die Heiratsstrafe nicht auf, sondern belässt die heutige steuerliche Diskriminierung der Ehe gegenüber dem Konkubinat.

Die Bestimmungen der Initiative der Grünliberalen für die Ehe für Alle und jene der CVP für die Abschaffung der Heiratsstrafe widersprechen sich. Natürlich könnte, würde die parlamentarische Initiative der Grünliberalen Partei angenommen, später die Verfassung angepasst werden. Dies würde aber eine zusätzliche Verfassungsänderung bedingen. Ausserdem ist völlig offen, ob die CVP ihre Position nicht erneut ändern würde und, nach dem der diskriminierende Satz einmal in die Verfassung aufgenommen wurde, argumentierte: Euer Anliegen ist per Verfassung ausgeschlossen. Das Volk wollte es so.

Die CVP kann es drehen und wenden, wie sie will. Sie hat in ihre steuerpolitische Initiative ein absurdes, unnötiges, rückwärtsgewandtes und diskriminierendes familienpolitisches Anliegen eingebaut, welches ihren Widerwillen gegenüber der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zum Ausdruck bringt. Gut möglich, dass die CVP ihre Meinung diesbezüglich geändert hat und diesen Passus in ihrer Initiative bereut. Aber das ist das Problem der CVP, nicht der Schweiz. In einer Volksinitiative ist der Satz ärgerlich, in der Verfassung eine Diskriminierung.