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Vernehmlassungsantwort der Operation Libero zur Bürgerrechtsverordnung: Liberale Werte leben statt vorschreiben.

Medienmitteilung

Pünktlich zum Ende der Vernehmlassungsfrist diesen Donnerstag reichte die Operation Libero ihre Antwort zur Bürgerrechtsverordnung ein. Die Operation Libero wünscht sich eine grundlegende Überarbeitung der Vorlage mit dem Ziel, allen Menschen in der Schweiz einen fairen Zugang zum Bürgerrecht zu garantieren und das Willkürrisiko in Einbürgerungsverfahren so weit wie möglich zu reduzieren. Dies kann nur geschehen, wenn Integration in Zukunft nicht mehr Assimilation im Sinne von Lebensform- und Gesinnungskontrollen bedeutet und es keine «Einbürgerung auf Probe» geben kann.

Drei Problembereiche müssen dabei hervorgehoben werden:

  1. Die Verordnung zielt darauf ab, die im Bürgerrechtsgesetz festgehaltenen Integrationskriterien zu präzisieren. Jedoch bleiben dabei einerseits viele Kriterien unklar, kaum objektiv zu beurteilen und damit willkürgefährdet (siehe «schweizerische Lebensverhältnisse»). Andererseits wird der Versuch unternommen, Anforderungen präziser zu formulieren. Damit wird jedoch de facto unvermeidlich Assimilation anstelle von Integration verlangt (Stichwort Vereinsmitgliedschaft, Sehenswürdigkeiten, Traditionen). Dieses Spannungsverhältnis entsteht dadurch, dass Integration immer noch als einseitige Anforderung an Einbürgerungswillige und nicht als umfassendes gesellschaftliches Konzept verstanden wird. Doch Integration als Assimilation steht im Widerspruch zu fundamentalen liberalen Grundwerten der Bundesverfassung wie etwa die Meinungsäusserungs-, Sprachen-, Glaubens- und Gewissensfreiheit.
  2. Die in der Verordnung präzisierten Anforderungen signalisieren Einbürgerungswilligen im Vergleich zu gebürtigen Schweizer/innen grundsätzlich folgendes: ein Misstrauen und einseitige Anforderungen. Dies, weil viele Anforderungen von Einbürgerungswilligen explizit erfüllt sein müssen, von denen bei gebürtigen Schweizer/innen schlicht davon ausgegangen wird, dass sie diese implizit und automatisch erfüllen, obwohl dies mit Sicherheit nicht der Fall ist und sein kann. Insbesondere die Loyalitätserklärung ist höchst problematisch, auch weil sie durch die mögliche nachträgliche Nichtigkeit faktisch eine «Einbürgerung auf Probe» darstellt.
  3. Schliesslich geht die aktuelle Verordnungsvorlage viel weiter als das Bürgerrechtsgesetz. Denn das BüG spricht weder von einer Loyalitätserklärung, noch von schriftlichen Sprachdiplomen, von der Sozialhilfe als Ausschlusskriterium oder von der verlängerten Frist im Falle von Delinquenz – diese Anforderungen werden erst durch die Verordnung festgelegt.

Die Operation Libero lehnt die Verordnung in ihrer jetzigen Form insgesamt ab und spricht sich für eine grundsätzliche Überarbeitung ebendieser aus. Einbürgerungskriterien dürfen in einer liberalen Demokratie keine Lebensformkontrolle implizieren und keine unpräzisen, subjektiven Kriterien umfassen, welche das aktuelle Willkürrisiko bei Einbürgerungsverfahren noch verstärken, sondern müssen aus objektiven, messbaren Kriterien (wie beispielsweise die Aufenthaltsdauer) bestehen. In diesem Sinne muss die Bürgerrechtsverordnung die liberalen Grundsätze auch umsetzen, deren Respektierung sie von anderen fordert.

Stefan Manser-Egli
Verantwortlicher Bürgerrecht

Stefan Schlegel
Leiter Gesellschaftspolitik