#ff00cc

Vier Grundsätze, um eine humanitäre Krise in Como zu verhindern.

Medienmitteilung

#ff00cc

Medienmitteilung

Wir können eine solche Notlage abwenden, indem wir die folgenden vier Grundsätze beachten:

Rückschiebungsverbot

Sollte sich die Lage in Como so weit verschlechtern, dass Leib, Leben oder Freiheit der Flüchtenden bei einer Rückführung bedroht ist, oder die Durchführung eines einwandfreien Asylverfahrens in Italien nicht mehr gewährleistet ist, greift das “Non-Refoulement-Prinzip”. Auch bei formlosen Rückweisungen an der Grenze muss sichergestellt werden können, dass Personen nicht in eine Situation zurückgeschickt werden, in denen sie grausamer oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind. Speziell für schwächere Menschen und im Hinblick auf kalte Nächte im Herbst und Winter gewinnt dieser Grundsatz an Bedeutung.

Schutz der Kinder

Die Kinderrechtskonvention und der gesunde Menschenverstand verpflichten uns, Kinder auf der Flucht speziell zu schützen. Die Kinderrechtskonvention verlangt: “Bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen (...) ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.” Das gilt auch für die Gestaltung der Asylpolitik und die Praxis der Grenzwache. Wir dürfen Kinder nicht nach Como zurückschicken, wenn sie dort ungenügend geschützt sind. Viele Minderjährige harren ohne Dach über dem Kopf, ohne gesicherte Ernährung und ohne adäquate Kleidung in Como aus. Wir können und müssen das verhindern.

Asylrecht wahren

Berichte über Flüchtende, die nach Italien zurückgeschafft werden, obwohl sie einen Asylantrag in der Schweiz stellen wollen, sind besorgniserregend. Die Berichte werden vom Grenzwachtkorps dementiert, es steht Aussage gegen Aussage. Jedem Schutzsuchenden muss die Möglichkeit gegeben werden, ein Asylgesuch zu stellen. Es liegt am Staatssekretariat für Migration, die Glaubwürdigkeit eines Asylgesuchs zu beurteilen und eine allfällige Rückschaffung anzuordnen und nicht am Grenzwachtkorps. Flüchtende, die ohne Asylverfahren zwischen den Ländern hin- und hergeschoben werden, müssen wir verhindern – dies ist gerade auch Kern des Dubliner Abkommens. Das können wir nur, wenn Flüchtende die Möglichkeit haben, einen Asylantrag zu stellen.

Illusion der absoluten Kontrolle begraben

Ja, einige Flüchtende stellen das Asylgesuch in der Schweiz nur, um dann wieder unterzutauchen und nach Deutschland weiterzureisen. Das ist ein Fakt und das werden wir nicht verhindern können. Es ist aber illusorisch, zu glauben, wir hätten mit “geschlossenen Grenzen” oder automatischen Rückschaffungen ohne Dublin-Verfahren mehr Kontrolle. Flüchtende werden so in die Illegalität getrieben und damit zu noch lukrativeren Klienten von Schleppern. Das führt vor allem zu mehr Kosten für Alle und zu mehr Leid für Flüchtende.

Folgen wir diesen Grundsätzen, können wir eine humanitäre Krise an unserer Grenze verhindern. Die Abschotter und Vertreter der Abschreckungspolitik werden einwenden, die Schweiz müsse es anderen europäischen Staaten gleichtun, sich abriegeln und die Flüchtenden sich selbst überlassen oder gar abschrecken.

Wir sollten nicht teilnehmen an diesem europäischen Wettbewerb der Mutlosigkeit, wo es darum geht, Flüchtende noch schlechter zu behandeln als in den Nachbarstaaten. Ein Wettbewerb, wo nicht mehr Asylmissbrauch bekämpft wird, sondern Asylsuchende und in welchem niemand gewinnt ausser die Schlepper, die noch höhere Preise verlangen und noch grössere Risiken eingehen können.

Es ist genau dieser Wettbewerb der Mutlosigkeit, der zur katastrophalen Situation in Calais und in Idomeni geführt hatte. Wenn wir zu unseren grundlegendsten Prinzipien stehen, können wir verhindern, dass aus Como ein Idomeni wird. Tun wir es!

Janos Ammann
Co-Leiter Kamagne Asyl

Clemens Tuor
Co-Leiter Kamagne Asyl

Stefan Schlegel
Vorstand & Inhaltsverantwortlicher