Ehe für alle Operation Libero

Gleiche Liebe. Gleiche Rechte.

Liebe stärken – JA zur Ehe für alle stimmen!

Am 26. September können wir endlich über die Öffnung der Ehe für alle abstimmen. Mit einem JA gewähren wir gleichgeschlechtlichen Paaren das Grundrecht Ehe. In einem Staat mit liberalen Grundsätzen der individuellen Freiheit und Selbstbestimmung sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Jeder Mensch – egal welchen Geschlechts oder sexueller Orientierung – soll die gleichen Rechte und Pflichten haben. Deshalb stimmen wir am 26. September JA zur Ehe für alle.

“Glück ist Liebe, nichts anderes. Wer lieben kann, ist glücklich.” (Hermann Hesse) Wir Menschen sind zutiefst soziale Wesen und es gibt nichts Menschlicheres als Liebe. Die Liebe verbindet uns. Genauso, wie es zahlreiche Gründe gibt zu lieben, gibt es auch viele Gründe, als Liebespaar eine zivilrechtliche Ehe einzugehen – oder eben nicht. Für die einen ist die Hochzeit der wichtigste Tag des Lebens, an dem sie einen Bund fürs Leben schliessen, für die anderen ist sie eine Formalität, die das gemeinsame Zusammenleben erleichtert. Nicht wenige interessieren sich gar nicht für die Ehe. Alle diese Ansichten sind legitim. Wichtig dabei ist: Der Beschluss, heiraten zu wollen oder nicht, soll in unserer liberalen Gesellschaft frei und einvernehmlich von den zwei betroffenen erwachsenen Menschen gefällt werden. Die Ehe ist gemäss Bundesverfassung ein Grundrecht. Es ist an der Zeit, dieses Recht und damit die Menschenwürde für alle zu gewähren.

Die Ehe gilt in der Schweiz als Grundrecht – festgeschrieben in Artikel 14 der Schweizer Bundesverfassung: “Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet.” Dieses verfassungsmässige Recht auf Ehe gilt momentan nicht für gleichgeschlechtliche Paare. Doch ein Grundrecht darf kein Privileg sein. Diese Ungleichbehandlung von gewissen Paaren durch den Staat ist mit den liberalen Grundsätzen der individuellen Freiheit und Selbstbestimmung unvereinbar. Ein liberaler Staat gewährt der gelebten Vielfalt Raum, sich zu entwickeln und respektiert private Entscheidungen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, gewisse Paare gegenüber anderen zu privilegieren. Der Umstand, dass zwischen der vollwertigen Ehe für “Heteros” und einer minderwertigen eingetragenen Partnerschaft für “Homos” ein Unterschied gemacht wird, ist unhaltbar. Vor dem Gesetz sollten alle Menschen gleich sein. In der Bundesverfassung wird jegliche Diskriminierung aufgrund der Lebensform verboten.

Zwar wurde 2007 die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen. Diese ist der Ehe rechtlich gesehen jedoch nicht gleichgestellt. Gleichgeschlechtlichen Paaren wird der Zugang zu wichtigen Rechten und eine vollwertige gesellschaftliche Anerkennung verwehrt. Es bestehen zentrale Ungleichheiten unter anderem in der erleichterten Einbürgerung, dem Bezug von Witwenrenten, aber auch im Bereich der Adoption und Fortpflanzungsmedizin. Eine rechtliche Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts der beteiligten Menschen ist aus liberaler Sicht unhaltbar. Kein Mensch darf aufgrund seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung gegenüber einem anderen schlechter gestellt oder benachteiligt werden. Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare kommen wir dem Ziel der Gleichstellung mit verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren einen wichtigen Schritt näher.

Mit der Ehe für alle entfällt zudem, dass sich Paare in eingetragener Partnerschaft bei Formularen und auf Ausweisen, bei Interaktionen mit Behörden und bei der Job- und Wohnungssuche stets durch die Angabe ihres Zivilstands “zwangsouten” müssen. Und das meist in Situationen, in denen Sexualität absolut keine Rolle spielt.

Wenn wir gleichgeschlechtliche Paare rechtlich gleich behandeln, wird niemandem etwas weggenommen. In diesem Sinne gilt: Niemand verliert, wenn die Liebe gewinnt. Und auch die Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren gewinnen. Kinder sind auf Erwachsene angewiesen – in erster Linie auf Bezugspersonen, die sie als Eltern identifizieren können. Die Rolle des Staates besteht darin, den Eltern die besten Rahmenbedingungen im Sinne des Kindeswohls zu ermöglichen. Schon heute wachsen viele Kinder mit zwei Frauen oder – seltener – mit zwei Männern auf. Die Ehe für alle verbessert die Rechtslage dieser Kinder: So können allfällige Adoptionsgesuche gemeinsam gestellt und die Rolle des biologischen Vaters und der miterziehenden Ehepartnerin der leiblichen Mutter klar abgeklärt werden. Und dank der neuen Bestimmungen über den Zugang zur medizinisch begleiteten Samenspende für Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Ehe wäre die Rechtslage des Samenspenders und beider Elternteile ab der Geburt geklärt – im Interesse des Kindeswohls. Dieses Modell hat sich bereits bei der Samenspende für verheiratete heterosexuelle Paare bewährt.

Gleichgeschlechtliche Paare und ihre Familien sind in der Schweiz eine gelebte gesellschaftliche Realität. Sei es die Nachbarin, der Bruder oder die Berufskollegin – die meisten von uns kennen Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben. Sie sind Teil unserer Gesellschaft. Und deshalb soll gelten: Gleiche Liebe, gleiche Rechte. Gleichgeschlechtliche Paare sollen dasselbe Recht auf Ehe und Familie erhalten, wie alle anderen Paare auch. Die gesellschaftliche Realität ist den politischen und rechtlichen Gegebenheiten voraus. Mit einem JA zur Ehe für alle korrigieren wir dies und stärken die Liebe. Die Zeit für die Ehe für alle in der Schweiz ist reif: Laut einer aktuellen Umfrage sprechen sich über 80 % der erwachsenen Bevölkerung für die Ehe für alle und über zwei Drittel der Befragten für Adoptionsrechte und die Möglichkeiten zur Samenspende aus. Die Schweiz ist bereit.

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