Offener Brief: Ablehnung der Neutralitätsinitiative ohne Gegenvorschlag
Treten wir nicht in die Neutralitätsfalle
Der Ständerat will die Neutralitätsinitiative der SVP und “Pro Schweiz” ablehnen. Das ist richtig und wichtig. Doch leider plant er einen Gegenvorschlag. Die «immerwährende» bewaffnete Neutralität soll in der Verfassung festgeschrieben werden.
In einem offenen Brief warnen namhafte Expert*innen aus Völkerrecht, Sicherheitspolitik, Diplomatie und Zivilgesellschaft vor einem solchen Schritt. Sie zeigen auf, weshalb ein «immerwährendes» Neutralitätsversprechen die aussenpolitische Handlungsfähigkeit der Schweiz einschränkt und ihre Sicherheit schwächt.
Fordern wir das Parlament auf, die Neutralitätsinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
Offenen Brief jetzt unterzeichnen und Gegenvorschlag verhindern
Der offene Brief
Sehr geehrte Mitglieder der Bundesversammlung
Wir begrüssen den Entscheid der Bundesversammlung, die Neutralitätsinitiative abzulehnen. Mit dem vom Ständerat vorgeschlagenen Gegenentwurf würde jedoch ein gefährliches Ewigkeitsversprechen in die Bundesverfassung aufgenommen, welches der Sicherheit der Schweiz schadet und unsere aussenpolitische Handlungsfähigkeit einschränkt.
Der Gegenvorschlag folgt dem Mythos, dass die Schweiz seit jeher in gleicher Weise neutral gewesen sei und diese Neutralität daher so in der Verfassung hinterlegt werden könne. Historisch gesehen hat sich die Auslegung der Neutralität immer wieder den aussen- und innenpolitischen Aktualitäten angepasst. Die Neutralitätspolitik sollte stets den Interessen – insbesondere den Sicherheitsinteressen – der Schweiz dienen. Neutralität ohne Zweck hat keinen Wert. An diesem Grundsatz orientiert sich bereits die Verfassung von 1848.
Mit dem Gegenvorschlag wird die Neutralität nun zu einem Dogma der Aussen- und Sicherheitspolitik. Damit würde in der Verfassung nicht einfach festgehalten, was bereits gilt: Vielmehr würde die Neutralität von einem Instrument der Aussenpolitik zu deren Ziel und Zweck erhoben.
Doch Neutralität allein garantiert weder die Sicherheit der Schweiz noch bildet sie für sich genommen die Grundlage einer erfolgreichen Aussenpolitik. Wird die Schweiz angegriffen, kann sie sich nicht alleine verteidigen. Bereits vor dem Fall der Fälle muss der Bund in der Lage sein, sich mit anderen Ländern in Sicherheitsfragen zu koordinieren. Der Gegenvorschlag erschwert dies, indem er eine Verfassungsänderung oder die Ausrufung von Notrecht notwendig macht. Die Neutralität darf daher auch nicht “immerwährend” sein.
Zudem besteht die Gefahr, dass sich künftig entgegengesetzte Neutralitätsauffassungen gleichermassen auf die Verfassung beziehen können. Denn der Gegenentwurf gibt keine Leitlinie zu deren Auslegung. Klarheit wird keine gewonnen – dafür geht Handlungsfähigkeit in der Aussen- und Sicherheitspolitik verloren. Die Neutralität verkäme gar zu einem Risiko für unsere Sicherheit.
Aus dargelegten Gründen empfehlen wir den Mitgliedern der Bundesversammlung die Ablehnung der Neutralitätsinitiative ohne Gegenvorschlag.
Freundliche Grüsse,
Im Namen der Erstunterzeichnenden
Erstunterzeichnende
Urs Saxer, Titularprofessor für Völkerrecht und ausländisches Verfassungsrecht an der Universität Zürich
Helen Keller, Professorin für Völkerrecht und ausländisches Verfassungsrecht an der Universität Zürich, eh. vollamtliche Richterin am EGMR
Marco Jorio, Historiker, Autor des Werkes “Die Schweiz und ihre Neutralität - Eine 400-Jährige Geschichte”
René Rhinow, eh. Ordinarius für öffentliches Recht an der Universität Basel, alt Ständerat FDP
Markus Mohler, eh. Staatsanwalt und Polizei-Kommandant Basel-Stadt, ehm. Projektleiter DEZA
Thomas Cottier, eh. Professor für europäisches und internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Bern
Daniel Woker, eh. Schweizer Botschafter, ehm. Direktor des Genfer Zentrums für Sicherheitspolitik
Philippe Welti, eh. Schweizer Botschafter
Sanija Ameti, Co-Präsidentin Operation Libero
Stefan Manser-Egli, Co-Präsident Operation Libero
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«Seit 1848 ist die Neutralität in gleichen Wortlaut in der Verfassung bei den Kompetenzen von Bundesrat und Bundesversammlung verankert, dies als Instrument zum Schutz der Sicherheit und Unabhängigkeit der Schweiz. Dabei soll es bleiben, denn dies hat es der Schweiz ermöglicht, mit Flexibilität auf völlig unterschiedliche sicherheitspolitische Herausforderungen unter anderem in zwei Weltkriegen zu reagieren. Der Gegenvorschlag schränkt demgegenüber ausgerechnet in der heutigen, geopolitisch schwierigen Situation den politischen Handlungsspielraum völlig unnötigerweise ein, was zulasten der Sicherheit der Schweiz geht.»
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«Die Schweiz ist mit der flexiblen Handhabung der Neutralität gut gefahren. Das sollten wir nicht aufgeben.»
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«Seit dem Übergang von der gelegentlichen zur dauernden Neutralität vor 400 Jahren war es eine Stärke der eidgenössischen Neutralitätspolitik, dass sie situationsbezogen und flexibel im sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz umgesetzt wurde. Eine verfassungsrechtliche Fixierung wurde daher aus guten Gründen immer abgelehnt. So erklärten die „Väter“ der Bundesverfassung von 1848 am 17. Mai 1848 bei der Beratung über die Aufnahme der Neutralität in die Zweckartikel der neuen Bundesverfassung: „Die Neutralität ist kein konstitutioneller und politischer Grundsatz, der in eine Bundesverfassung gehört“. Und so hielten es die Bundesverfassungen von 1874 und 1999. Die Neutralitätsinitiative und der Gegenvorschlag wären somit ein Bruch mit der eidgenössischen Neutralitätstradition».
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«Für eine zielführende Sicherheitspolitik – einschliesslich der Vorbereitung auf einen militärischen Angriff– muss die Schweiz mit ausländischen Partnern kooperieren und sich mit ihnen abstimmen können, notfalls ohne Rücksicht auf die Neutralität, heute schon! Zudem ist die Schutzfunktion der Neutralität weggefallen. Die Neutralitätsinitiative und der Gegenvorschlag würden hier falsche Vorstellungen perpetuieren und der Sicherheit der Schweiz abträglich sein.»
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«Die Schweiz ist mitten im hybriden Krieg. In diesem Krieg verkommt die Neutralität zum Mythos. Dieser Mythos macht nicht mutig, sondern feige. Nicht frei, sondern handlungsunfähig. Also sollte man ihn auch nicht in die Verfassung schreiben.»
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«Sowohl die Neutralitätsinitiative wie der Gegenvorschlag sind völker- und verfassungsrechtlich unhaltbar. Sie verstossen gegen zwingendes Völkerrecht. Das Deprimierende an diesen beiden Vorschlägen ist, wie leichtfertig Initianten, dann punkto Gegenvorschlag auch das Parlament und schliesslich der Bundesrat mit der Verfassung umgehen, denn es handelte sich materiellrechtlich um die tiefest greifende Verfassungsänderung seit 1848 mit einem aussen- und sicherheitspolitischen Kriterium, das bisher immer explizit abgelehnt worden ist.»
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«Russland hat mit dem Krieg gegen die Ukraine das Gewaltverbot krass verletzt und bereitet einen Krieg gegen Europa vor. Es geht um Demokratie und Freiheit und alle wissen, dass sich kein Staat allein verteidigen kann. Auch die Schweiz nicht. In dieser Lage schlägt uns die Politik eine Zementierung der Neutralität in der Verfassung vor und verweigert sich damit der Wirklichkeit.»
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«Wie die Neutralitätsinitiative führt der Gegenvorschlag die Neutralität vorne in der BV auf unter den Staatszielen. Dahin gehört sie nicht, da sie lediglich eines von mehreren möglichen Mitteln ist, ein Ziel zu erreichen - die Behauptung von Sicherheit und Unabhängigkeit der Schweiz.»
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«Wenn die Neutralität für die Unabhängigkeit und die Sicherheit der Schweiz während zweihundert Jahren nützlich war, ist es, weil sie nicht auf Verfassungsstufe «zementiert» war. Genau das wird die Neutralitäts-Initiative, zu Recht auch bekannt als «Pro-Putin-Initiative», verursachen. Und der Gegenvorschlag ebenso; er zementiert das politische Instrument praktisch mit den gleichen Begriffen. Die Handhabung der Neutralität gehört in die Hand des exekutiv verantwortlichen Bundesrats, also: Zweimal NEIN.»
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