Ich will Steuerzahlerin 1 sein: JA zur Individualbesteuerung am 8. März 2026
Als ich mit 18 Jahren meine erste Steuererklärung ausfüllen musste, wurde ich subtil, aber deutlich, darüber aufgeklärt, welche Rolle mir als potentiell zukünftige Ehefrau zugewiesen werden würde: Ich werde Person 2. Im Steuererklärungsformular ist die Stellung von Mann und Frau gesetzt: Person 1 ist der Ehemann, Person 2 die Ehefrau.
Das störte mich damals, das stört mich heute.
Jetzt kann man sagen, das sei nur eine Bagatelle.
Halt nur eine Spalte. Eine Sache von Administration und Effizienz.
Meist hat ja eh der Ehemann das höhere Einkommen und darum ist er Spaltenträger numero uno. Isch doch egal, ob Person 1 oder Person 2!
Nun, ich hege keine territorialen Ansprüche auf Spalte 1. Wirklich nicht.
Was mich stört, ist der fix zugewiesene Platz.
Und nein, hier geht es nicht um effiziente Administration.
Und ja, ich weiss, dieses Formular hat Geschichte.
Aber es hat eben auch System.
Das Formular hat etwas mit mir gemacht. Damals wie heute.
Ich wusste damals nicht, ob ich einmal Ehefrau sein werde, aber ich wusste: Mein Platz ist ganz sicher nicht die zweite Spalte. Ich spiele nicht die zweite Geige. Ich werde keine Zuverdienerin. Und irgendwann will ich eine Steuererklärung, mit welcher ich als Mensch besteuert werde, wo ich frei bin, Person 1 oder Person 2 zu sein.
Heute bin ich die zweite Spalte.
Ich habe 2022 geheiratet. Aus primär rationalen Gründen: Wir wollten eine Familie gründen und fanden den Eheschluss mit diesem Ausblick sinnvoll, logisch und konsequent. Und wir wollten uns absichern, wirklich eine Lebensgemeinschaft eingehen. Dass uns die Heiratsstrafe, auch 15 Jahre nachdem sie für verfassungswidrig erklärt wurde, noch treffen würde, nahmen wir in Kauf. Ich habe meinem Partner und heutigen Mann gesagt: "Die Individualbesteuerung kommt. Sie muss kommen und sie wird kommen!" Und so stand ich mit Brett und Unterschriftenbogen mit anderen Liberas und Liberos auf der Strasse und sammelte Unterschriften, um dieses Ziel zu erreichen.
"One person, one vote, one tax."
Dass wir als Paar heute mit Trauschein mehr Steuern bezahlen als ohne, ist ein Fehler im System, welcher auch das Bundesgericht 1984 und 2008 als solchen erklärte: Die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren (unverheirateten Paaren) ist verfassungswidrig.
Diese bekannte und teilweise sehr teure Heiratsstrafe ist der Grund, warum in meinem nächsten Umfeld die meisten Paare mit Kinder nicht geheiratet haben. Und nicht heiraten. Da gibt es dann diese “Liebesfäschtli”, die nicht selten pompöse Hochzeiten sind, aber halt einfach ohne Gang zum Standesamt und in der Folge ohne Trauschein, dafür mit selbstgefertigten Liebesringen.
Am 8. März haben wir nun die Möglichkeit, die Heiratsstrafe für Doppelverdienende ein für alle Mal abzuschaffen. Und damit aufzuhören, Alleinverdienende zu subventionieren und Doppelverdienende zu sanktionieren resp. übermässig zu belasten. Ein absoluter Gugus, dass wir das heute tun, gegeben, dass fast 75 bis 85 % der verheirateten Paarhaushalte Doppelverdienende sind (siehe BFS). Das klassische Einverdienermodell ist in der Minderheit, outdated kann man sagen, und nur bei Familien mit kleinen Kindern noch relevant. Väter arbeiten meist Vollzeit, Mütter in der Regel Teilzeit.
Jetzt stimmen wir über Gleichstellung ab.
Und nun ist der Weg frei für ein verfassungskonformes Steuersystem, das den heutigen gesellschaftlichen Realitäten gerecht wird. Durch geänderte Erwerbsanreize stärkt die Individualbesteuerung die Partizipation von Frauen im Arbeitsmarkt und damit auch ihre Mitbestimmung und Mitgestaltung in Wirtschaft und Gesellschaft.
Die heutige Steuererklärung machte Sinn für die Generation meiner Mutter. Deren Eltern ihr mit 20 Jahren sagten, dass ihr Weg vorbestimmt sei: Egal, was sie lehre, sie werde sich später einmal um eine Familie kümmern (müssen) und darum keine gute Ausbildung brauchen. Zum Glück ist das heute anders. Die Ehe ist keine Versorgungsinstitution mehr. Frauen studieren, werden für das Erwerbsleben ausgebildet, stehen auf eigenen Füssen. Es ist ein Schuss in das eigene ökonomische Bein, wenn unser Steuersystem die Erwerbstätigkeit der Frauen behindert. Während viele Fachkräftemangel (!) und Kindermangel (!!) schreien, leistet sich die Schweiz die Subventionierung eines traditionellen und asymmetrischen Haushaltsmodells. Anstatt Gleichstellung konsequent umzusetzen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Elternteile (!!!) attraktiv zu machen und zu verbessern.
Für effektive Gleichstellung ist essentiell wichtig, dass Frauen ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit aufrechterhalten. Gerade und speziell dann, wenn sie Kinder bekommen. Und dafür muss es entsprechende Rahmenbedingungen geben. Bezahlbare Kitaplätze, gleichberechtigte Elternzeit, die auch Väter dazu verpflichtet, von Beginn an für die Kinderbetreuung verantwortlich zu sein. Und eben eine Individualbesteuerung, welche den Fehlanreiz auflöst, dass es sich heute für die mit kleinem Pensum dazuverdienende Person – meist die Frau – steuertechnisch kaum lohnt, in einer Ehe erwerbstätig zu sein.
Die Sache mit dem Zivilstand. Oder warum das Ehegattensplitting keine Lösung ist. Und der tiefere Steuersatz auch nicht.
Viele mit denen ich aktuell diskutiere, bringen als Alternative das Ehegattensplitting oder angepasste, tiefere Steuersätze für Doppelverdienende ein, um das Problem der Heiratsstrafe aus der Welt zu schaffen. Beide Modelle sind jedoch keine Alternative zur Individualbesteuerung. Im Folgenden eine kurze Abhandlung, warum das so ist:
Das Ehegatten-Splitting schafft, wie das Steuersystem heute, eine Subventionierung eines bestimmten Lebensmodells, da es nach Familienstand besteuert. Beim Splitting greifen ebenso falsche Erwerbsanreize: Wenn das Einkommen gesplittet wird, wird das zweite, meist geringere Einkommen, durch das andere, höhere Einkommen, übermässig belastet.
Beim tieferen Steuersatz bleibt die Relevanz zum Zivilstand ebenso bestehen: Wenn man Ehepaare insgesamt niedriger besteuert, werden sie immer noch als Einheit besteuert, nicht als Individuen. Zudem ist der Ansatz willkürlich: Warum sollten zwei Menschen, die verheiratet sind, weniger Steuern zahlen als zwei Unverheiratete mit gleichem Gesamteinkommen? Dies ist nur zu rechtfertigen, wenn die Ehe per se privilegiert (und zementiert) werden soll.
Nur bei der Individualbesteuerung zahlt jede Person entsprechend ihrem eigenen Einkommen Steuern - unabhängig davon, ob er oder sie verheiratet ist oder nicht. Und darum ist nur die Individualbesteuerung steuerlich und staatlich gegenüber verschiedenen Lebensmodellen neutral.
Verlierer? Eigentlich einfach endlich gleich viel.
Der zweite Punkt, der in meinen Diskussionen teilweise empört eingebracht wird, ist, dass die Individualbesteuerung eine neue Ungerechtigkeit für die heutigen Alleinverdienenden im traditionellen Familienmodell schafft. Und ja, es ist richtig, dass Paare, die bis heute von einem Heiratsbonus profitiert haben, künftig diesen Rabatt verlieren. Diese Paare werden nicht neu oder zusätzlich diskriminiert, sondern zahlen fortan gleich viel, wie alle anderen in der gleichen finanziellen Situation. Nur fair also, dass verheiratete Alleinverdienende zukünftig gleich viel wie die Unverheirateten mit gleicher Einkommensverteilung bezahlen. Und die verheirateten Doppelverdiener gleich viel wie die unverheirateten. Tschüss Bonus. Tschüss Strafe.
Angriff ist die beste Verteidigung für freie Lebensentwürfe.
Die Gegner*innen der Individualbesteuerung befürchten eine Benachteiligung von Einverdiener-Familien und verstehen die Individualbesteuerung als Angriff auf das traditionelle Familienmodell. Dabei muss entgegnet werden, dass das heutige Steuersystem Doppelverdiener-Familien benachteiligt, und zwar schon seit langem. Sagen wir JA zur Individualbesteuerung, wird fortan kein Familienmodell mehr benachteiligt oder bevorzugt. Insofern ist die Individualbesteuerung ein Angriff – aber nicht auf das traditionelle Familienmodell, sondern auf die staatliche Subventionierung dessen. Weg damit!
Wer diesen Text gelesen hat, weiss: Nur die Individualbesteuerung stellt Familien- und Lebensrealitäten gleich. Und pfeift auf den Zivilstand, welcher heute für das Verhältnis zum Staat und das gelebte Familienmodell schlicht nicht mehr entscheidend sein sollte. Dieses Modell kann traditionell asymmetrisch oder egalitär sein. Soll der Stefan mit seiner Anita das traditionelle Familienmodell wählen. Sollen mein Mann und ich unser Familienmodell wählen. Soll jede Familie frei sein, sich für das eigene, passende Modell zu entscheiden.
Soll jeder Mensch fortan Person 1 der Steuererklärung sein.
Sicher ist, die Ehe als Lebensgemeinschaft wird mit der Individualbesteuerung nicht angegriffen. Im Gegenteil, davon bin ich überzeugt.
Es wird weiterhin “Liebesfäschtli” geben, fortan aber häufiger mit Trauschein.
Weil dieser steuerlich keine Rolle mehr spielt. Und nicht mehr jedes Jahr extra kostet.
In diesem Sinne: JA zur Individualbesteuerung am 8. März.
Verfasserin: Isa Gerber
Gestrafte Doppelverdienerin, Spaltenträgerin 2 und Vorstandsmitglied Operation Libero