
Die AfD ist ein rechtsextremer Verdachtsfall. Und die SVP?
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Der deutsche Verfassungsschutz hat im AfD-Gutachten von 2021 drei zentrale Grundprinzipien definiert, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat unentbehrlich sind. Wir suchen Aussagen der SVP, die in eine dieser drei Kategorien fallen:
1. Gegen die Menschenwürde
Die Garantie der Menschenwürde schützt den einzelnen Menschen im Kern seiner personalen Individualität, Identität und Integrität und in seiner elementaren Rechtsgleichheit. Wer eine Gesellschaft will, in der der Menschen ohne Begründung im Einzelfall dem Kollektiv untergeordnet sind, wendet sich gegen die Garantie der Menschenwürde. Darunter fällt auch der Ausschluss von „ethnisch Fremden“, da so bestimmte Menschen per Geburt und nur wegen ihrer Natur aus dem Volk ausgeschlossen würden.
Beispiel der AfD:
„In der Statistik des Landes ist jedoch nicht genau wiedergegeben, wann es sich um so genannte ‚Passdeutsche‘ handelt. Deshalb ist eine weitaus höhere Dunkelziffer durchaus zu vermuten.“
AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt: Facebook-Eintrag vom 13.03.2020
Die in Diskursen der AfD vielfach anzutreffende Unterscheidung zwischen genuin Deutschen und „Pass-Deutschen“ suggeriert ein Deutschsein erster und zweiter Klasse und verkennt bzw. missbilligt die Einheitlichkeit der verfassungsrechtlich zwingend mit gleichen Rechten und Pflichten verbundenen Staatsbürgerschaft. Die häufige Differenzierung zwischen autochthonen und eingebürgerten Deutschen verweist auf den ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff, in dessen Anwendungslogik bei der Vergabe der Staatsbürgerschaft ethnische Kriterien zu berücksichtigen wären. Auch in weiteren Verlautbarungen auf Bundesebene wird zwischen „Passdeutschen“ einerseits und „Urdeutschen“ oder „herkunftsdeutschen Bewohnern“ andererseits unterschieden.“
Beispiele der SVP:
1 Medienmitteilung der SVP Schweiz zu Papierschweizern vom 21. Mai 2007
2 Forderung nach Einbürgerung auf Probe aus dem aktuellen SVP-Parteiprogramm 2023-2027


2. Gegen das Demokratieprinzip
Das Demokratieprinzip sichert die freie Selbstbestimmung und die Gleichheit aller Bürger*innen. In einem demokratischen System müssen alle Bürger*innen gleichberechtigt am Prozess der politischen Willensbildung teilnehmen können. Die Willensbildung muss sich stets vom Volk zu den Staatsorganen und nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk vollziehen. Die Staatsgewalt darf niemals der Herrschaft einer bestimmten Mehrheit dienen.
Beispiel der AfD:
„Die Linksgrünversifften bekämpfen die Polizei, beschützen und fördern die Kriminellen und liefern uns schutzlos afrikanischen Drogendealern und arabischen Clans aus. Wir brauchen eine Politik gegen die Herrschaft des Verbrechens.“
Beatrix von Storch, stellvertretende AfD-Bundessprecherin: Instagram-Video vom 7.9.2019
Neben der herabwürdigenden Wortwahl „Linksgrünversifften“ tritt die pauschale über eine scharfe Polemik hinausgehende Unterstellung. Verbrecher werden beschützt und die Polizei bekämpft. Diese Äußerung ist geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Schutzfunktion des Staates infrage zu stellen.
Beispiel der SVP:
Nils Fiechter, Parteipräsident JSVP: Instagram-Post vom 5.5.2024
Benjamin Fischer, SVP-Nationalrat: Instagram-Post der SVP Schweiz vom 4.10.2024


3. Gegen das Rechtsstaatsprinzip
Das Rechtsstaatsprinzip zielt auf die Begrenzung öffentlicher Gewalt zum Schutz individueller Freiheit. Die Gesetzgebung muss sich an die Verfassung und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht halten. Für das Rechtsstaatsprinzip wichtig sind die Kontrolle durch unabhängige Gerichte sowie die Beibehaltung des Gewaltmonopols des Staates. Aufrufe zur Selbstjustiz oder zum Erschiessen von Ausländer*innen durch die Polizei oder durch Bürgerwehren verletzen das Rechtsstaatsprinzip.
Beispiel der AfD:
„Die Rede ist vom fünften Vorfall innerhalb weniger Tage. Und das sind nur die angezeigten Vorfälle aus diesem Jahr. Was muss noch alles passieren, bis die Staatsmacht die kriminellen Merkelgäste endlich in die Schranken weist – notfalls mithilfe einer Bürgerwehr?“
Ronny Kumpf, Vorsitzender AfD-Kreisverband Magdeburg: Twitter-Post vom 28.1.2020
Bürgerwehren gestützt auf ein Widerstandsrecht aus Art. 20 Abs. 4 GG sind nur unter engsten Voraussetzungen zu rechtfertigen, wenn innerstaatliche Umsturzbemühungen eine gewisse Intensität erreicht haben. Diese erforderliche Intensitätsschwelle bei Straftaten wie z. B. bewaffnetem Raub als vorliegend anzunehmen und gleichzusetzen mit einem Umsturzszenario ist im Kern verfehlt. Indem Kumpf bei kriminellen Taten von Zugewanderten öffentlich eine Strafverfolgung durch eine Bürgerwehr androht, stellt er das staatliche Gewaltmonopol infrage.
Beispiel der SVP:
Instagram-Post der JSVP vom 27.09.2023

