Der Bundesrat will weiterhin alle Menschen dazu verpflichten, offiziell als «weiblich» oder «männlich» registriert zu sein.
Die «gesellschaftlichen Voraussetzungen», in Zukunft den Geschlechtseintrag offenzulassen oder eine weitere Geschlechtskategorie wählen zu können, seien «nicht gegeben».
Nun hat das Bundesgericht bestätigt, dass es nach geltendem Recht nicht möglich ist, im Personenstandsregister einen leeren Eintrag zu führen oder ein drittes Geschlecht einzutragen. Der einzige Weg führt also über eine Gesetzesänderung.
Ein Zustand zum Fremdschämen für die vielfältige Schweiz: Die geschlechtliche Vielfalt ist in der Schweiz längst gelebte Realität! Und es ist höchste Zeit, dass diese Realität auch rechtlich anerkannt wird. Niemandem wird etwas weggenommen, wenn alle Menschen die Möglichkeit haben, sich gemäss ihrer eigenen Geschlechtsidentität zu registrieren.