Für ein modernes Sexualstrafrecht

Nur Ja heisst Ja: Operation Libero setzt sich für ein modernes Sexualstrafrecht ein

Medienmitteilung

Für ein modernes Sexualstrafrecht

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Das Schweizer Sexualstrafrecht soll revidiert werden. Gestern endete die Vernehmlassung zum ersten Vorentwurf. Operation Libero sieht die Gefahr, dass hier die Chance verpasst wird, die Grundlagen für ein modernes Sexualstrafrecht zu schaffen. Die politische Bewegung stellt in ihrer Vernehmlassungsantwort zentrale Forderungen, darunter den Paradigmenwechsel zu “Nur Ja heisst Ja”.

Seit 2018 ist in der Schweiz die Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – in Kraft. Diese hält fest: Sex ohne Zustimmung ist eine Vergewaltigung. Das aktuelle Schweizer Sexualstrafrecht widerspricht dieser Vereinbarung. Daher fordert Operation Libero, dass das Sexualstrafrecht revidiert wird.

Zwar hat die zuständige Kommission des Ständerates einen Revisionsentwurf ausgearbeitet. Doch dieser nimmt eine der zentralen Forderung der Istanbul-Konvention – nämlich die Vergewaltigungsdefinition auf das sogenannte Zustimmungsprinzip auszuweiten – nicht auf. Laut Entwurf soll alles beim Alten bleiben: Nur wenn sich ein Opfer wehrt, soll es sich um eine Vergewaltigung handeln. Damit wird den Opfern bei Fällen von sexueller Gewalt eine Mitverantwortung  gegeben.

Liberales Zustimmungsprinzip: “Nur Ja heisst Ja”

Operation Libero fordert: “Nur Ja heisst Ja”. “Das fehlende Zustimmungsprinzip bei Sexualdelikten widerspricht einem grundlegenden liberalen Verständnis von sexueller Selbstbestimmung, persönlicher Freiheit und Menschenwürde”, sagt Denis Sorie, Co-Teamleitung Sexualstrafrecht bei Operation Libero.

In ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt die liberale Bewegung: “Ein modernes Sexualstrafrecht sollte in Einklang mit internationalen Normen und Verpflichtungen stehen, längst überholte Vorstellungen von sexueller Gewalt hinter sich lassen, breit abgestützte Anliegen aus der Zivilgesellschaft sowie neue Erkenntnisse aus der Wissenschaft aufnehmen und den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung auch tatsächlich und umfassend verwirklichen.”

Dies sei im vorliegenden Entwurf der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates nicht der Fall. Um das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung tatsächlich und umfassend zu schützen, seien nicht nur punktuelle Änderungen vorzunehmen, sondern es bedürfe einer grundlegenden Reform.

Erweiterung der Vergewaltigungsdefinition: Penetration ist Penetration

Neben dem Zustimmungsprinzip fordert Operation Libero zusätzliche Erweiterungen der gesetzlichen Definition von Vergewaltigung. Denn nicht nur vaginale Penetration verletzt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht.

Im Sinne der Gleichberechtigung soll gemäss der liberalen Bewegung eine geschlechtsunabhängige Definition von Vergewaltigung eingeführt werden. Zudem soll bei der Vergewaltigungsdefinition nicht unterschieden werden, ob sich die Penetration mit einem Penis, mit einem anderen Körperteil oder mit einem Gegenstand ereignet hat. Denis Sorie: “Das grundlegende Unrecht einer Vergewaltigung liegt in der Verletzung des Selbstbestimmungsrechts.” Unabhängig von Geschlecht und Penetrationsmittel sei daher jegliche anale, orale und vaginale Penetration, bei der die Zustimmung dazu fehlt, als Vergewaltigung anzuerkennen.