
Fakten statt Hetze: Ermögliche unsere Gegenflyer zum Egerkinger Komitee
JA zum Zürcher Bildungsgesetz am 22. September
JA zum Bildungsgesetz im Kanton Zürich
Das Bildungsgesetz vom 22. September dreht sich um die Frage, ob Geflüchtete mit Ausweis F bessere Bildungschancen erhalten und so zeitnah im Arbeitsmarkt Fuss fassen können. Die Mehrheit des Kantonsrates, die Regierung sowie eine grosse Allianz von NGOs wollen, dass vorläufig Aufgenommene nicht mehr fünf Jahre warten müssen, bis sie ein Stipendium für eine Berufsausbildung beantragen können. Die SVP hat dagegen das Referendum ergriffen.
Vorläufig aufgenommene Ausländer*innen sind Personen, die in einem individuellen Asylverfahren zwar nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt worden sind, die aber trotzdem eine Bewilligung (Ausweis F, vorläufig aufgenommene Ausländer) erhalten haben und in der Schweiz bleiben dürfen, weil eine Rückkehr ins Herkunftsland beispielsweise wegen Krieg unmöglich, unzumutbar oder unzulässig ist. Diese Menschen sind berechtigt, hier zu arbeiten.
Bund und Kantone haben sich mit der «Integrationsagenda Schweiz» seit 2019 dazu verpflichtet, die berufliche und soziale Integration der vorläufig Aufgenommenen zu fördern – genau wie bei anerkannten Flüchtlingen. Letztere müssen jedoch nicht fünf Jahre warten.
Mit der Abschaffung der Wartefrist fordern wir eine Gleichbehandlung von anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen. Die Abschaffung der Wartefrist ist eine Win-win-win-Situation: Die vorläufig Aufgenommenen erhalten bessere Bildungschancen, die Wirtschaft erhält (dringend benötigte) Fachkräfte und die Gemeinden sparen bei der Sozialhilfe.
Darum bitten wir dich um zwei Dinge:
- Stimme noch heute JA zum Bildungsgesetz im Kanton Zürich.
- Unterstütze unsere Flyer-Aktion gegen die Hetze des Egerkinger Komitees.