39% auf den Schweizer Alleingang. Ja zu den Bilateralen 3.

Keine Macht den Kompass-Milliardären – Bilaterale III schnell vorantreiben

Medienmitteilung

Heute haben die milliardenschweren Inhaber von Partners Group in Bern ihre sogenannte Kompass-Initiative eingereicht. Bundesrat und Parlament dürfen nicht auf die Forderung eingehen, die Initiative vor den Bilateralen III zur Abstimmung zu bringen. Die Initiative kommt zu spät. Die Bilateralen III dürfen nicht unnötig verzögert werden. Und erst recht nicht dem Ständemehr unterstellt werden, denn das würde der Verfassung widersprechen.

Die Kompass-Initianten schreiben in ihrer heutigen Medienmitteilung: “Eine Abstimmung über die Kompass-Initiative vor den EU-Verträgen ist ein staatspolitisch wichtiger Entscheid.” Der Zeitplan sei sportlich, aber möglich, erklären sie weiter. Wir antworten: “Träumt weiter, liebe Kompass-Milliardäre.” Die Initiative kommt viel zu spät.

Klar ist: Die Initiative gilt erst, wenn sie angenommen wird. Die Abstimmungen über die Bilateralen III müssen schnellstmöglich vorangetrieben werden und dürfen nicht herausgezögert werden. Es ist wichtig, dass das Volk 2027 über die Bilateralen III abstimmt. Bundesrat und Parlament sind nicht an nicht angenommene Volksinitiativen gebunden. So wurde beispielsweise der Kauf des F-35 beschlossen, obwohl eine eingereichte Volksinitiative vorlag.

Es wäre für uns Schweizer*innen fatal, wenn diese chancenlose Initiative die so wichtige Abstimmung über die Bilateralen III, den EU-Zukunftsvertrag, verzögern würde. Oder noch schlimmer: Wenn Bundesrat und Parlament gegenüber den Anti-EU-Milliardären einknicken würden und von sich aus die Bilateralen III dem Ständemehr unterstellen würden.

Die Bundesverfassung ist eindeutig: Kein Ständemehr für die Bilateralen III

Die Aussage der Initianten, dass “Verträge mit institutioneller Anbindung wegen ihrer Tragweite von Volk und Ständen beurteilt werden” müsse, ist schlichtweg falsch. Völkerrechtliche Verträge wie die Bilateralen III unterstehen dem fakultativen Referendum. Schon bei den Bilateralen I und II wurde das so gehandhabt. Da das Referendum der SVP so sicher ist wie das Amen in der Kirche, wird die Schweizer Stimmbevölkerung über das Abkommen abstimmen.

Ein Blick auf Artikel 140 der Bundesverfassung zeigt, dass das obligatorische Referendum nur bei einer Änderung der Bundesverfassung, bei einem Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder supranationalen Gemeinschaften oder bei dringlich erklärten Bundesgesetzen ohne Verfassungsgrundlage vorgesehen ist. Das trifft auf die Bilateralen III alles nicht zu. Das doppelte Mehr verletzt also das Verfassungsrecht. 2012 wurde die Forderung der AUNS, “Staatsverträge vors Volk” zu bringen, von über 75% der Stimmbevölkerung und ALLEN Ständen haushoch abgelehnt. Die Kompass-Initianten ignorieren diesen Volksentscheid.

Die Kompass-Milliardäre verschlafen die Zeitenwende

Wer das doppelte Mehr von Volk UND Kantonen für Themen verlangt, die von der Verfassung nicht fürs Ständemehr vorgesehen sind, reduziert die Stimmkraft der Bürger*innen in den grösseren Kantonen wie Zürich oder Bern bis zu einem Faktor 40 gegenüber kleinen Kantonen wie Appenzell Innerrhoden oder Glarus. Das ist nicht demokratisch. Die Sperrminorität der kleinen Landkantone darf nur gelten, wo es auch wirklich vorgesehen ist. Der Ständerat kann die kantonalen Interessen in der internen Gesetzgebung wahrnehmen, der Föderalismus ist berücksichtigt.

Sowieso scheinen die Kompass-Milliardäre den Kompass verloren und die Zeitenwende verschlafen zu haben: Spätestens Trumps Zollhammer zeigt, dass wir uns im Gegenteil zu dem, was die Kompass-Milliardäre behaupten, nicht auf Autokraten wie Trump verlassen dürfen. Wir Schweizer*innen brauchen den EU-Zukunftsvertrag, um unsere Beziehungen zur EU an die heutige Zeit anzupassen und langfristig zu stärken.

Simon Städeli
Co-Geschäftsführer

Nein zum Alleingang. Ja zu den Bilateralen III.