Bilaterale III: Keine Sprengsätze am Gesamtpaket

Der Ständerat bringt Sprengsätze an den Bilateralen III an – der Nationalrat muss sie entschärfen

Monstermedienmitteilung zur Monsterdebatte

Ständemehr, Zuwanderungsabgabe, eingeschränkter Daueraufenthalt: Der Ständerat belastet die Bilateralen III mit politischen Zusatzforderungen und gefährdet damit die Partnerschaft mit der EU. Die Verträge sichern unseren Wohlstand, unsere Freiheiten und den Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Operation Libero fordert den Ständerat auf, morgen den Verpflichtungskredit für Erasmus+ zu sprechen, und den Nationalrat auf, die Sprengsätze des Ständerates in der Wintersession zu entschärfen.

Mit dem Ja zum ersten Teil des Stabilisierungsteils der Bilateralen III des Ständerates kommt die Schweiz der langfristigen Sicherung ihrer Zusammenarbeit mit der EU einen kleinen Schritt näher: Doch gleichzeitig schafft der Ständerat neue Hürden und gefährdet damit zentrale Freiheiten.

«Das Parlament darf das eigentliche Ziel nicht aus den Augen verlieren: Die Festigung unserer Freiheiten, unseres Wohlstands und unserer Werte funktioniert nur über Zusammenarbeit mit der EU. Meinungsunterschiede gehören zur parlamentarischen Arbeit und zu unserer Kompromisskultur dazu, doch die Sprengsätze, die der Ständerat an den Bilateralen III anbringt, könnten den bilateralen Weg komplett wegsprengen», sagt Lisa Marchon, Co-Präsidentin von Operation Libero.

Der Nationalrat muss nun verhindern, dass die Schweiz Regeln beschliesst, die dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) oder anderen bereits gemachten Vereinbarungen widersprechen und somit zusätzliche Rechtsunsicherheit schaffen. Und das Ständemehr kippen.

Ständemehr: keine zusätzlichen Hürden

Der Ständerat will die Bilateralen III dem obligatorischen Referendum mit Ständemehr unterstellen. Dafür fehlt eine verfassungsrechtliche Grundlage. Zudem würde das Ständemehr die Stimmen kleiner Kantone überproportional gewichten und die Zustimmung zum Paket verfassungswidrig erschweren. Der Nationalrat muss am fakultativen Referendum festhalten.

Zuwanderungsabgabe: Angriff auf die Grundrechte

Eine Zuwanderungsabgabe verstösst grundsätzlich gegen das FZA. Die Personenfreizügigkeit ist die wichtigste liberale Errungenschaft der letzten 50 Jahre – und ein Kernstück der europäischen Idee. Sie ermöglicht Menschen, über Grenzen hinweg zu leben, zu arbeiten, zu lernen und mit ihren Familien zusammen zu sein. Diese Freiheit darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Auch im Rahmen der Schutzklausel dürfte es für die Schweiz schwierig werden, die Abgabe als verhältnismässig zu begründen – wie es die Verträge verlangen. Besonders heikel ist eine Abgabe auf den Familiennachzug: Sie könnte das Recht auf Familienleben gemäss Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzen.

Selbst wenn sich die EU auf die Abgabe einlässt, würde sie die Einwanderung von Schweizer*innen in die EU mit Ausgleichsmassnahmen erschweren. Schweizer*innen könnten dadurch beispielsweise beim Umzug in ein EU-Land, bei der Stellensuche oder beim Zugang zu Aufenthaltsbewilligungen eingeschränkt werden. Eine Problematik, die mindestens über eine halbe Million Schweizer*innen betrifft. Wer wegen solcher Hürden nicht mehr ins Ausland ziehen kann, muss möglicherweise im Inland eine Stelle suchen – mit zusätzlichem Druck auf den Schweizer Arbeitsmarkt.

Daueraufenthalt nach 5 Jahren: ein bewährter multilateraler Ansatz

Ein genereller Ausschluss vom Daueraufenthaltsrecht für Sozialhilfebeziehende widerspricht der Personenfreizügigkeit. Das bewährte Aufenthaltsrecht nach fünf Jahren mit ausreichendem Einkommen hat in den 31 EU- und EFTA-Staaten seit 20 Jahren zu keiner Mehrbelastung der Sozialwerke geführt. Es verhindert zudem Rückführungen, die Arbeitsmarktintegration und soziale Inklusion erschweren können. Eine Sonderklausel für Auslandschweizer*innen als Ausgleichsmassnahme könnte umgekehrt die Rückkehr arbeitsloser Personen ohne aktuellen Bezug zum Schweizer Arbeitsmarkt zur Folge haben und den Druck auf den inländischen Arbeitsmarkt erhöhen. Operation Libero fordert den Nationalrat auf, auf Einschränkungen des Daueraufenthaltsrechts zu verzichten und keine Regelungen zu beschliessen, die der Personenfreizügigkeit widersprechen.

Lohnschutz: ein Sprengsatz weniger

Mit der Zustimmung zu Massnahme 14 stärkt der Ständerat den Lohnschutz und bekennt sich zum innenpolitischen Kompromiss zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Operation Libero begrüsst diesen Entscheid. Der Nationalrat muss diesen Rückhalt für den Lohnschutz bewahren.

Erasmus+: Zusagen einhalten, Generationengerechtigkeit respektieren

Operation Libero fordert den Ständerat auf, morgen nicht noch einen weiteren Sprengsatz anzubringen. Der Ständerat soll den Kredit von 192,6 Millionen Franken für die Schweizer Teilnahme an Erasmus+ im Jahr 2027 sprechen, denn die Schweiz hat sich im Programmabkommen dazu verpflichtet. Sonst gefährdet er Bildungs- und Austauschmöglichkeiten für junge Menschen und stellt eine mit der EU vereinbarte Leistung infrage.

Erasmus+ ist für die Lernmobilität, was die Personenfreizügigkeit für die Berufsmobilität ist: das Rückgrat des europäischen Austauschs. Ohne Erasmus+ werden angehende Arbeitnehmende in der Schweiz auf dem integrierten Arbeitsmarkt benachteiligt, denn internationale Erfahrung und interkulturelle Kompetenzen sind gefragt. Der Ständerat muss den Kredit morgen sprechen und eine generationengerechte Personenfreizügigkeit sichern.

Keine Sprengsätze am Gesamtpaket

Die Bilateralen III sichern die Personenfreizügigkeit, den Zugang zum europäischen Binnenmarkt und die Zusammenarbeit in Forschung, Stromversorgung, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Operation Libero fordert den Ständerat auf, morgen den Kredit für Erasmus+ zu bezahlen und den Nationalrat auf, die Zuwanderungsabgabe zu streichen, keine der Personenfreizügigkeit widersprechenden Regeln zu beschliessen, den Lohnschutzkompromiss zu bewahren und auf das rechtlich nicht vorgesehene Ständemehr zu verzichten.

 

Das Bild ist mit KI erstellt.

Lisa Marchon
Co-Präsidentin

Simon Städeli
Co-Geschäftsführer