Nur Ja heisst Ja

Weckruf ans Parlament: Wir fordern «Nur Ja heisst Ja»

Jetzt unterzeichnen und sexuelle Selbstbestimmung schützen!

Nur Ja heisst Ja

Jetzt unterzeichnen und sexuelle Selbstbestimmung schützen!

Update: Zeitenwende im Sexualstrafrecht. Der zivilgesellschaftliche Druck wirkt. Der Nationalrat hat sich am 5. Dezember 2022 mit 99 zu 88 Stimmen für die Zustimmungslösung «Nur Ja heisst Ja» ausgesprochen. Ein richtungsweisender Entscheid für mehr sexuelle Selbstbestimmung. Als nächstes überzeugen wir den Ständerat!

Für Sex braucht es die Zustimmung aller Beteiligten. Eine Selbstverständlichkeit!? Nicht für den Ständerat: Er hat mit seinem Entscheid vom 7. Juni 2022 ​​die Chance auf ein zeitgemässes Sexualstrafrecht verschlafen.

Doch es ist noch nicht zu spät: Der Nationalrat kann den Entscheid des Ständerates noch korrigieren und die «Nur Ja heisst Ja»-Lösung ins Sexualstrafrecht schreiben.

Damit dies passiert, müssen wir bis zum Entscheid im Dezember laut genug sein. Es lohnt sich zu kämpfen:


Gewünschten Betrag wählen:
CHF
Sichere Übermittlung via SSL.
Stand: CHF 4’535 | Ziel: CHF 6’000
75%

Die fehlende Einwilligung muss das Herzstück der rechtlichen Definition von Vergewaltigung und anderer Formen sexualisierter Gewalt sein.

Das Gesetz muss jegliche nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Strafe stellen. Die Einwilligung muss freiwillig, in voller Informiertheit und für jede sexuelle Handlung erfolgen. Eine Ablehnung der sexuellen Handlungen durch das Opfer darf nicht verlangt werden.

Die Definition von Vergewaltigung muss geschlechtsneutral formuliert werden und jedes nicht einvernehmliche vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person mit einem Körperteil oder Gegenstand ausdrücklich einschliessen.

Dieser Weckruf ans Parlament wurde gemeinsam von Amnesty International und Operation Libero ins Leben gerufen. Es haben sich bereits über 50 weitere zivilgesellschaftliche Organisationen angeschlossen.


Selbstbestimmung ist ein liberales Kernanliegen, der Inbegriff von Freiheit. Sie ist eine Vorbedingung für eine Gesellschaft, in der sich jeder Mensch frei entfalten kann und gleich an Würde und Rechten ist. Eines der wichtigsten persönlichen Interessen, die das Gesetz in einem modernen liberalen Rechtsstaat zu schützen hat, ist die sexuelle Selbstbestimmung. Jeder Mensch hat das Recht auf eine unversehrte Sexualität. Einzig ein auf Zustimmung basiertes Sexualstrafrecht vermag diesen liberalen Wert genügend zu schützen. Ein modernes Sexualstrafrecht muss widerspiegeln, dass das grundlegende Unrecht einer Vergewaltigung in der Verletzung des Selbstbestimmungsrechts des Opfers liegt – und zwar unabhängig davon, ob ein Nein signalisiert wurde oder nicht.

Der «Nein heisst Nein»-Vorschlag ignoriert wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse wie das sogenannte Freezing. Dabei handelt es sich um eine Schockstarre des Körpers, die bei Opfern von sexualisierter Gewalt oftmals auftritt. So hat beispielsweise eine klinische Studie im Jahr 2017 ergeben, dass bei 70 % der 298 Teilnehmerinnen, die eine Vergewaltigung erlebt hatten, Freezing stattgefunden hat. Betroffenen Personen ist es dann nicht möglich, ein verbales oder non-verbales Nein zu kommunizieren. Dass der Körper keine ablehnende Reaktion zulässt, ist jedoch keine Zustimmung, im Gegenteil. Nur die «Nur Ja heisst Ja»-Lösung wird dem Freezing gerecht.

In der Debatte um die Zustimmungslösung kursieren leider einige Mythen. Deshalb halten wir hier klipp und klar fest, dass auch mit «Nur Ja heisst Ja» weiterhin die Unschuldsvermutung gilt und die Beweislast beim Opfer liegt: Angeklagte gelten als unschuldig, bis ihre Schuld bewiesen werden kann. Es ist der Tatbestand, der geändert wird, nicht die Beweislast. Das Zustimmungsprinzip will lediglich den Beweis des Widerspruchs durch den Beweis der fehlenden Zustimmung zum Sex ersetzen. Juristisch gesehen ist dies ein kleiner Unterschied. Für Betroffene von sexualisierter Gewalt wie auch für unsere Gesellschaft als Ganzes liegen zwischen einem «Ja» und einem «Nein» hingegen Welten. Wer Operation Libero kennt, weiss: Wir stehen für die unbedingte Verteidigung des Rechtsstaat als eine der fundamentalsten liberalen Errungenschaften.

Sex ist nicht etwas, was grundsätzlich zur Verfügung steht. Es braucht die Zustimmung aller Beteiligten. Das sieht auch eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung so. Die Zustimmungslösung «Nur Ja heisst Ja» wurde in einer kürzlich publizierten Umfrage von GFS Bern im Auftrag von Amnesty International als die am besten geeignete Variante angegeben, um Menschen vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Zudem ist das Zustimmungsprinzip in anderen Lebensbereichen bereits heute unbestrittene Realität: Graffiti an fremde Wände zu sprühen mit der Begründung, dass kein “Nein” dazu vorlag, ist absurd und steht dementsprechend als Sachbeschädigung unter Strafe. Weshalb sollte es bei so etwas Intimem wie Sex anders sein? Sex ohne Zustimmung ist eine Vergewaltigung. Das ist ebenso eine Selbstverständlichkeit wie eine rechtliche Notwendigkeit.

Seit 2018 ist in der Schweiz die Istanbul-Konvention in Kraft – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Diese hält fest: Sex ohne Zustimmung ist eine Vergewaltigung. Das aktuelle Schweizer Sexualstrafrecht widerspricht diesem internationalen Standard. Die Bevölkerung hat das Recht auf ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht, das die sexuelle Selbstbestimmung genügend schützt. Die Chance, ein Sexualstrafrecht zu schaffen, das dem 21. Jahrhundert würdig ist, darf nicht verschlafen werden. Das Parlament muss seine Verantwortung wahrnehmen: «Nur Ja heisst Ja» gehört ins Sexualstrafrecht.

Portrait Selfie Eve Binggeli
Denis Sorie
Severin Kaufmann Sexualstrafrecht

Eve Binggeli
Co-Leitung

Denis Sorie
Co-Leitung

Severin Kaufmann
Co-Leitung

Kampagne Nur Ja heisst Ja von Operation Libero