Operation Libero Burkaverbot Wimmelbild

Wer hätte das gedacht: Den Burkaverbötlern geht es ja gar nicht um Frauenschutz

Ein paar wenige Wörter genügten dem Egerkinger Komitee diese Woche, um sich selbst Lügen zu strafen. Sie haben damit offenbart, um was es ihnen beim Burkaverbot nicht geht.

“Niemand darf in der Schweiz, dem Land der Freiheit, gezwungen werden, sein Gesicht zu verhüllen!” Mit diesem Satz im Argumentarium für das Burkaverbot unterstreicht das Egerkinger Komitee seine noble Absicht, verhüllte Frauen von jeglichem Zwang zu befreien. Dass es dafür kein Burkaverbot braucht – und erst Recht keines, welches die Frauen zu Straftäterinnen macht! – davon wollten die Burkaverbötler bisher nichts wissen.

Bereits bei der Lancierung der Initiative, also vor mehr als einem Jahr, hat die Operation Libero darauf hingewiesen, dass der Zwang zum Tragen eines Gesichtsschleiers den Straftatbestand der Nötigung (Art. 181 StGB) erfüllt und somit längst verboten ist. Und nun will der Bundesrat in einem indirekten Gegenvorschlag genau diesen Zwang noch explizit unter Strafe stellen. Doch statt diesen Vorstoss zu begrüssen, reagiert Nils Fiechter, Mitinitiant und Mitglied des Egerkinger Komitees, mit der bemerkenswerten Aussage, Zwangsverhüllung sei bereits heute durch den Tatbestand der Nötigung unter Strafe gestellt. Damit bestätigt er: Den Initianten des Burkaverbots ging es zu keinem Zeitpunkt um den Schutz von unterdrückten Frauen. Wenn der Gegenvorschlag des Bundesrates überflüssig ist, weil der Zwang bereits verboten ist, dann ist es auch die Initiative, die vorgibt, gegen diesen Zwang vorzugehen.

Natürlich geht es der Initiative auch nicht um Hooligans oder Chaoten, wie gewisse Initianten nun scheinheilig beteuern. Auch sie wissen, dass die Kantone in diesem Fall zuständig sind und es auch bereits zahlreiche Vermummungsverbote für spezifische Anlässe gibt. Nein, dem Egerkinger Komitee und der SVP geht es darum, das Dauerthema Islam populistisch zu bewirtschaften, auch wenn dafür Grundrechte und Freiheiten herhalten müssen. Inzwischen hat sich die CVP als Verteidigerin der christlich-abendländischen Leitkultur mit einem Grundsatzpapier dieser Verbotskultur angeschlossen und fordert nebst einem Burkaverbot auch gleich ein Kopftuchverbot an Schulen sowie die Anpassung an “hiesige Lebensweisen”. Für liberale Grundrechte und die Freiheiten des Einzelnen bleibt in diesen “Leitplanken” nicht viel Platz.

Doch es geht den Burkaverbötlern nicht nur um den Islam. Vielmehr ist die Initiative auch Ausdruck einer Verbotskultur, die einfach verbieten will, was stört, irritiert oder gar provoziert. Vergessen wird dabei das simple Schadensprinzip von John Stuart Mill, nämlich dass ein Staat und eine Gesellschaft nur dann in die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger eingreifen dürfen, wenn andere zu Schaden kommen. Die Burkaverbötler tun genau das, was Mill aus liberaler Sicht explizit ablehnt: sie wollen verbieten, was sie stört, was sie nicht mögen. Dem hielt Ludwig von Mises bereits vor knapp hundert Jahren entgegen: "Ein freier Mensch muss es ertragen können, dass seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muss sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen."

Eine liberale Gesellschaft schreibt ihren Mitgliedern nicht vor, wie sie zu denken und zu leben haben und schon gar nicht, wie sie sich zu kleiden haben. Die Vollverschleierung irritiert, provoziert und mag stören. Aber sie tut nicht weh und schränkt andere nicht in ihrer Freiheit ein. Aus liberaler Sicht ist ein Burkaverbot deshalb klar abzulehnen. Das gilt auch für jeglichen Zwang, eine Burka zu tragen. Aber darum geht es ja eben nicht – danke Nils!