Burkaverbot JA-Visual

Das Burkaverbot darf kein Burkaverbot sein

Vernehmlassung zur Umsetzung des Verhüllungsverbots

Wenn das Burkaverbot grundrechtskonform umgesetzt werden soll, dann darf es kein Burkaverbot enthalten: Der vorliegende Umsetzungsvorschlag des Verhüllungsverbots ist in mehrerer Hinsicht nicht mit der Bundesverfassung und den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Zum einen fehlt eine Bundeszuständigkeit für den Erlass dieses Gesetzes. Zum anderen widerspricht der Vorschlag grund- und menschenrechtlichen Garantien.

Operation Libero steht für eine offene und fortschrittliche, liberale und gerechte Gesellschaft, in der sich jeder Mensch frei entfalten kann und gleich an Würde und Rechten ist. Wir setzen uns ein für den Schutz und die Pflege der rechtsstaatlichen Institutionen und handeln, wenn wir sie gefährdet sehen. 

Eine reelle Gefahr für unsere liberale Verfassung ist populistische Stimmungsmache auf Kosten von Minderheiten, wie das beim illiberalen Burkaverbot der Fall ist. Es steht nun als „Zeichen“ in unserer Bundesverfassung – ein Fremdkörper mitten im Grundrechtskatalog. Schon am Abstimmungssonntag vom 7. März 2021, als 51,2% JA zum diskriminierenden Ausnahmeartikel stimmten, teilte Operation Libero mit, dass wir die Umsetzung des Burkaverbots gespannt verfolgen werden und uns in Stellung bringen für die nächsten Angriffe.

Die geplante Umsetzung gefährdet wichtige Grundlagen unseres Rechtsstaates

In der Zwischenzeit hat der Bundesrat einen Vorschlag gemacht, wie er das Verhüllungsverbot umsetzen will. In der vorgeschlagenen Revision des Strafgesetzbuches zur Umsetzung von Art. 10a der Bundesverfassung sieht Operation Libero eine Gefährdung wichtiger Grundlagen unseres Rechtsstaates.

Operation Libero fordert, das Ausführungsgesetz auf Bundesebene aufzugeben, und stattdessen die Kantone mit den verfassungsrechtlich vorgesehenen Mitteln bei der Ausarbeitung der erforderlichen Ausführungsgesetze zu unterstützen und zu beaufsichtigen.

Wird das Projekt auf Bundesebene dennoch weiterverfolgt, so wären zumindest Anpassungen zur Vereinbarkeit mit den Grund- und Menschenrechten angezeigt. Wir fordern:

  1. dass eine ausdrückliche Ausnahme für religiöse Gesichtsschleier vorgesehen wird.
  2. dass der Passus “Pflege des einheimischen Brauchtums” ersetzt wird.
  3. dass der nicht abschliessende Charakter der aufgeführten Ausnahmegründe im Gesetz festgehalten wird.
  4. dass von einer neuen Strafnorm abgesehen wird und die Umsetzung verwaltungsrechtlich erfolgt.

Die ausführliche Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung kannst du hier lesen: