Faktencheck Bilaterale III, Freude herrscht.

Der grosse Faktencheck zu den Bilateralen III

Fazit: Freude herrscht

Mit Übertreibungen und Untergangsszenarien macht die SVP Stimmung gegen die Bilateralen III. Die Good News: Ihre 12 meistgenannten Gegenargumente bestehen den Faktencheck nicht. Wir brauchen diesen EU-Zukunftsvertrag.

Aussage: «Dieser Vertrag bedeutet die totale Unterwerfung der Schweiz unter die EU. Wir fordern einen Vertrag auf Augenhöhe.»

Falsch! Hier wurde gar niemand zu etwas gezwungen. Es war auch nicht nötig, denn beide Seiten profitieren von der engen Zusammenarbeit. Die Schweiz hat sogar ein grösseres Interesse am Gelingen der Beziehungen und profitiert mehr vom Zugang zum EU-Markt als umgekehrt. Um diese Beziehungen an die heutige Zeit anzupassen und langfristig zu stärken, haben sich die Schweiz und die EU auf Augenhöhe auf klare, gemeinsame Spielregeln und neue Bereiche der Zusammenarbeit (Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit) geeinigt.

Die EU ist die mit Abstand wichtigste Partnerin der Schweiz, hier nur ein paar Beispiele: 

  • Frieden und Demokratie
    Europa setzt sich für Frieden, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ein und verteidigt das multilaterale System. Die Schweiz profitiert enorm davon.
  • Wirtschaft und Wohlstand
    Über 50% unserer Exporte gehen in die EU. Laut Studie der Bertelsmann-Stiftung hat die Schweiz von allen europäischen Staaten am meisten vom europäischen Binnenmarkt profitiert. Economiesuisse schätzt den wirtschaftlichen Nutzen der Binnenmarktabkommen auf 20 bis 30 Milliarden Franken pro Jahr.
  • Freiheiten
    Dank der Personenfreizügigkeit dürfen wir in Europa frei reisen, leben, lieben, studieren und arbeiten. Umgekehrt können wir dem Fachkräftemangel entgegenwirken und unsere Kultur bereichern.
  • Forschung und Innovation
    Horizon Europe ist die wichtigste Forschungszusammenarbeit der Welt, dank den Bilateralen III darf die Schweiz auch in der Leitung und Koordination von Projekten wieder mittun. Das ist für unsere Universitäten und ihr Rating weltweit von grosser Bedeutung.
  • Sicherheit
    Die Verbrechensbekämpfung in der Schweiz würde zusammenfallen, wenn wir in Fällen von organisierter Kriminalität nicht mehr mit Europa zusammenarbeiten würden.

(Not so) Funny Side Fact: Bei der EU schreit die SVP "Unterwerfung". Die Erpressung der USA unter Trump soll dagegen unterwürfig mit Milliarden-Entwicklungshilfe und einem Vertrag belohnt werden. Verkehrte Welt.

Aussage: «Die Schweiz soll automatisch EU-Recht übernehmen.»

So ein Kabis! Da wird absichtlich «automatisch» und «dynamisch» verwechselt. Die Bilateralen III sehen explizit einen «Opt out»-Mechanismus vor, bei dem Schweizer Institutionen (Bundesrat, Parlament, Volk) immer das letzte Wort haben. Die Schweiz kann auch künftig frei über jede einzelne Rechtsübernahme mit der EU entscheiden (siehe nächster Punkt), automatisch passiert hier gar nichts.

Die dynamische Rechtsübernahme ist übrigens nichts Neues – sie ist schon seit langem Teil des Luftverkehrs- (seit 2002) und des Schengen/Dublin-Abkommens (seit 2008). Neu würde in insgesamt sechs Abkommen die dynamische Rechtsübernahme gelten. Zum Vergleich: Über 100 weitere bilaterale Abkommen sind nicht von der dynamischen Rechtsübernahme betroffen.

Klar ist, dass ein gemeinsamer Markt gemeinsame Regeln braucht, die für alle Beteiligten gleichermassen gelten. Man kann es sich wie UNO-Spielen vorstellen. Wer sich an den Tisch setzt und UNO spielen möchte, kann nicht verlangen, nach den Jass-Regeln mitzuspielen.

Findet die EU, dass die Schweiz nicht nach den Regeln spielt, kann sie aktuell einseitig Massnahmen gegen die Schweiz verhängen, ohne dass wir uns wirklich wehren können. Und lehnen wir heute ein Abkommen ab, würden wir mit der aktuellen Super-Guillotine-Klausel automatisch alle Verträge der Bilateralen I verlieren. Lehnen wir mit den Bilateralen III  in Zukunft ein EU-Recht ab, kann die EU nur mit verhältnismässigen Ausgleichsmassnahmen in diesem Bereich reagieren. Die Bilateralen III schaffen Klarheit und Rechtssicherheit.

Aussage: «Preisgabe der Volksrechte: Zerstörung der direkten Demokratie.»

Pure Panikmache! Es werden keine Volksrechte preisgegeben, sie werden sogar ausgebaut. So wenig wir mit dem Bundesrecht die Demokratie in Kantonen und Gemeinden aufgeben, so wenig geben wir sie mit dem EU-Recht auf.

Die direkte Demokratie ist in der Schweizer Verfassung fest verankert und kein EU-Abkommen kann sie aushebeln. Selbst bei der dynamischen Übernahme von EU-Recht (siehe oben) hat das Schweizer Parlament stets das letzte Wort, und das Volk kann dieses über Referenden korrigieren. Neu gelten klare Spielregeln, wie die EU darauf reagieren kann, wenn die Schweiz ein Gesetz nicht dynamisch übernehmen will: Massnahmen müssen auf die bilateralen Abkommen beschränkt und verhältnismässig sein (siehe Sanktionen weiter unten). Mit den Bilateralen III sind die möglichen Reaktionen des Auslands viel klarer abgesteckt, wodurch die Stimmbürger*innen bei Abstimmungen zur europäischen Zusammenarbeit freier abstimmen können.

Die direkte Demokratie wird sogar gestärkt, weil die Schweiz neu an der Ausarbeitung von EU-Recht mitarbeiten kann (das sogenannte Decision-Shaping) und ihre Interessen von Anfang an einbringen kann. Der Bundesrat kann also beispielsweise für die Schweiz wichtige Aspekte einbringen (wie z.B. 2017 beim Schengen-Waffenrecht) oder frühzeitig Ausnahmen (z.B. beim Lohnschutz) aushandeln. Die Bilateralen III bedeuten mehr Demokratie, nicht weniger.

Aussage: «Die Schweiz übernimmt die ganze EU-Bürokratie.»

You Dreamer, du. Der Mythos des Bürokratiemonsters EU gehört zur trügerischen SVP-Erzählung. Fun-Fact: Die EU-Kommission hat deutlich weniger Beamt*innen (32’000) als der Kanton Zürich (2024: 41’141 Angestellte) und viele davon sind Übersetzer*innen.

Der Vorwurf der EU-Bürokratie richtet sich oft gegen die Nachhaltigkeitspolitik der EU und die stärkere Einbindung der Unternehmen in die Klima- und Biodiversitätspolitik. Beides ist von den Bilateralen III nicht betroffen. Wir übernehmen mit den Bilateralen III nur in sehr begrenzten Bereichen EU-Recht, wo wir am Binnenmarkt teilnehmen wollen. Und dies passiert demokratisch. In den allermeisten Fällen liegt es im Interesse von Schweizer Firmen und Konsument*innen, dass es gemeinsame Regeln und Kontrollen gibt. Dass man sich z.B. europaweit schon lange auf 230 Volt Spannung und gemeinsame Steckdosen geeinigt hat, ermöglicht es, Elektrogeräte europaweit zu verwenden und die Preise zu senken.

Wichtig: Wir übernehmen schon heute viele EU-Gesetze im sogenannten «autonomen Nachvollzug» absolut freiwillig, damit unsere Unternehmen im EU-Binnenmarkt erfolgreich sein können und eben weniger Bürokratie haben. Das Brexit-Beispiel zeigt, dass besonders kleine Firmen unter der Exportbürokratie leiden, wenn gemeinsames EU Recht wegfällt. Es ist die grösste Selbstlüge der Schweiz, wenn behauptet wird, dass wir heute “souverän” sind und es morgen mit den Bilateralen III plötzlich nicht mehr wären. Die Realität sieht anders aus.

Aussage: «Die Schweiz muss Milliardenzahlungen an Brüssel leisten.»

Achtung: verdrehte Tatsachen. Die SVP spricht hier die sogenannten Kohäsionsbeiträge an, die die Schweiz schon seit 2007 an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zahlt. Die Bilateralen III sehen vor, dass die Schweiz ab 2030 den Beitrag auf 350 Millionen Franken pro Jahr erhöht. Dieses Geld fliesst NICHT ins EU-Budget und geht darum NICHT an Brüssel, sondern wird direkt in den europäischen Partnerländern für gemeinsam vereinbarte Programme eingesetzt. Die Projekte werden von der Schweiz direkt gemeinsam mit den Empfängerländern bestimmt. Dazu kommt, dass mit diesen Beiträgen auch Schweizer Unternehmen profitieren und neue Märkte erschlossen werden. Diese «Entwicklungshilfe» ist daher im strategischen Interesse der Schweiz.

Wer gegen die Kohäsionsbeiträge ist, stellt in der Schweiz selbst die Idee des Finanzausgleichs unter den Gemeinden und Kantonen und damit die Solidarität mit strukturschwachen Gebieten in Frage. Alle wissen, dass ohne diese Beiträge der Zusammenhalt in der Schweiz bald zusammenbrechen würde. So ist es auch in Europa. Die Schweiz leistet mit diesen Beiträgen einen wichtigen Beitrag an europäische Solidarität. Es geht hier nicht um einen Eintrittspreis für den Marktzugang.

Der Betrag ist bescheiden. Zum Vergleich: Pro Arbeitstag werden zwischen der Schweiz und der EU Waren im Wert von über einer Milliarde gehandelt. Die bescheidenen Kohäsionszahlungen sind also keine erpressten "Milliarden", sondern vielmehr eine kluge Investition in stabile Märkte und gute Beziehungen. Jeder Franken, den die Schweiz hier ausgibt, kommt mehrfach zurück.

Aussage: «Fremde Richter! Bei Streitfällen entscheidet das Gericht der Gegenpartei: der EU-Gerichtshof.»

Das Geschrei von «fremden Richter» ist purer Populismus, weil es sie nicht gibt und der Begriff etwas vorgaukelt. Bisher wurden Streitigkeiten mit der EU politisch ausgetragen. Es galt die Macht des Stärkeren statt die Macht des Rechts. So warf die EU die Schweiz aus dem Forschungsprogramm Horizon oder verwehrte die Anerkennung von MedTech-Produkten. Mit den Bilateralen III kann die Schweiz nun ihre Interessen auf dem Rechtsweg durchsetzen. In den Bilateralen III haben die Schweiz und die EU endlich klare rechtsstaatliche Verfahren definiert, was in Streitfällen passiert.

Sind sich die Schweiz und die EU uneinig darüber, wie ein Abkommen ausgelegt werden soll, wird zuerst in einem gleichberechtigt besetzten Gemischten Ausschuss eine Lösung gesucht. Ohne Einigung geht der Fall an ein paritätisches Schiedsgericht (z.B. 1 CH-Richter*in, 1 EU-Richter*in + 1 unabhängiges Präsidium) weiter. Diesem Schiedsgericht unterliegt die Auslegung der bilateralen Verträge. Geht es bei der Streitfrage um die Auslegung von EU-Recht selbst, wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) konsultiert. Ganz nach dem Motto gleiche Spielregeln für alle: Der EuGH ist das Gericht des gemeinsamen europäischen Binnenmarkts, seine Beurteilung richtet sich nicht für oder gegen die Schweiz, sondern gilt für alle Mitgliedstaaten der EU und auch des EWR.

Das Schiedsgericht fällt in der Folge das Urteil (nicht der EuGH) mit Wirkung für die Schweiz und die EU. Sollte sich eine der beiden Streitparteien nicht an die Entscheidung des Schiedsgerichts halten, so kann die andere Seite verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen (siehe nächster Punkt).

Die Einsetzung eines Schiedsgerichts entspricht gängigen völkerrechtlichen Prinzipien: Die Schweiz hat in vielen ihrer Abkommen solche paritätischen Schiedsverfahren vereinbart, zum Beispiel im EFTA-Freihandelsabkommen. Seit 1995 unterliegt sie in der WTO der verbindlichen Streitbeilegung, ohne dass jemals von fremden Richtern gesprochen wurde.

Aussage: «Wenn die Schweizer Bevölkerung zum Beispiel die Zuwanderung begrenzen will, kann die EU unser Land mit Sanktionen und Bussen bestrafen.»

Falsch. In den Bilateralen III sind weder Sanktionen noch Bussen vorgesehen. Im Vergleich zu heute verbessert sich die Verhandlungsposition für die Schweiz massgeblich. Denn die EU kann keine willkürlichen Sanktionen gegen die Schweiz mehr erlassen. Es ist alles klar geregelt.

Sollte die EU-Kommission der Aktivierung der Schutzklausel für das Freizügigkeitsabkommen nicht zustimmen, entscheidet ein unabhängiges Schiedsgericht (siehe Streitbeilegung oben), ob die nötigen Voraussetzungen gegeben sind. Selbst wenn dieses Schiedsgericht gegen die Schweiz urteilen sollte, kann diese ihre einseitigen Schutzmassnahmen aufrechterhalten. Die EU könnte dann – nur dann – Ausgleichsmassnahmen ergreifen, welche die Schweiz wiederum auf ihre Verhältnismässigkeit gerichtlich überprüfen lassen kann. Diese Ausgleichsmassnahmen müssen primär im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens erfolgen und verhältnismässig sein. Die EU dürfte darum nicht gleich das ganze Personenfreizügigkeitsabkommen kündigen, weil das nicht verhältnismässig wäre.

Aussage: «Noch mehr Zuwanderung.»

Die Bilateralen III sollten keinen grossen Einfluss auf die Zuwanderung haben. Fest steht aber: Die Personenfreizügigkeit ist das beste Stück der bilateralen Verträge. Sie hat uns nicht nur Wohlstand, Innovation und Lebensqualität gebracht, sondern auch die Freiheit, in Europa reisen, leben, lieben, studieren und arbeiten zu können. Und sie wird angesichts der Überalterung und des Arbeitskräftemangels noch an Bedeutung gewinnen.

Die Konjunkturforschungsinstitute BAK und Ecoplan weisen darauf hin, dass das Schweizer BIP 2035 7,1% resp. 4,9% tiefer liegen würde, wenn es die Bilateralen nicht gäbe. Die Schweizer Bevölkerung weiss das. Die Personenfreizügigkeit orientiert sich mit den Bilateralen III weiterhin an der Nachfrage am Arbeitsmarkt.

Die Gegner*innen der Freizügigkeit schieben alle Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt oder beim Verkehr der Zuwanderung in die Schuhe. Fakt ist: Der Raumbedarf und das Verkehrsvolumen gehen vor allem auf höhere Ansprüche seitens der eigenen Wohnbevölkerung zurück und Lösungen müssen wir vor allem in der Raum- und einer integrierten Verkehrsplanung finden.

Hinzu kommt, dass die Schweiz dank einer präzisierten Schutzklausel geeignete Schutzmassnahmen selbständig ergreifen darf, falls etwa die Nettozuwanderung, die Arbeitslosigkeit oder der Sozialhilfebezug gewisse Schwellenwerte überschreiten (schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Problemen). Die Schweiz kann die neue Schutzklausel selbständig aktivieren und Massnahmen einem paritätischen Schiedsgericht vorlegen.

Aussage: «Es ist ein Skandal, dass der Bundesrat dieses Vertragsmonster nicht als obligatorische Volksabstimmung vorlegen will. Es handelt sich um einen Angriff auf unsere direkte Demokratie.»

Jetzt mal halblang. Völkerrechtliche Verträge wie die Bilateralen III unterstehen heute dem fakultativen Referendum, das Volk kann also sehr wohl mitentscheiden. Schon bei den Bilateralen I und II wurde das genau gleich gehandhabt. Da das Referendum der SVP so sicher ist wie das Amen in der Kirche, wird die Schweizer Stimmbevölkerung über das Abkommen abstimmen. Die direkte Demokratie ist zu 100% gewahrt.

Ein Blick auf Artikel 140 der Bundesverfassung zeigt, dass das obligatorische Referendum nur bei einer Änderung der Bundesverfassung, bei einem Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder supranationalen Gemeinschaften oder bei dringlich erklärten Bundesgesetzen ohne Verfassungsgrundlage vorgesehen ist. Das trifft auf die Bilateralen III alles nicht zu. Das doppelte Mehr verletzt das Verfassungsrecht. 2012 wurde die Forderung der AUNS, “Staatsverträge vors Volk” zu bringen, von über 75% der Stimmbevölkerung und ALLEN Ständen haushoch abgelehnt. Die SVP ignoriert diesen Volksentscheid.

Wer das doppelte Mehr von Volk UND Kantonen verlangt, reduziert die Stimmkraft der Bürger*innen in den grösseren Kantonen wie Zürich oder Bern bis zu einem Faktor 40 gegenüber kleinen Kantonen wie Appenzell Innerrhoden oder Glarus. Das ist nicht demokratisch. Damit wird eine Sperrminorität der kleinen Landkantone geschaffen. Der Ständerat kann die kantonalen Interessen in der internen Gesetzgebung wahrnehmen, der Föderalismus ist berücksichtigt.

Aussage: «Der Bundesrat und die anderen Parteien wollen die Schweiz der Krisen-EU ausliefern.»

So ein Seich. Die Schweiz verdankt ihren Erfolg weitgehend auch dem Erfolg auf dem europäischen Markt. Alle Wege von der Schweiz hinaus in die weite Welt führen über Europa. Die Schweiz hat alles Interesse an stabilen Beziehungen zu den EU-Staaten, an einem starken Friedens- und Freiheitsprojekt, das sich in geopolitisch unruhigen Zeiten für Demokratie und Rechtsstaat einsetzt und sich wirtschaftlich weiterentwickelt. Eine gescheiterte EU wäre für die Schweiz nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine sicherheitspolitische und demokratische Katastrophe.

Dass dieser Vertrag keine “Auslieferung” ist, sondern klar im Schweizer Interesse ist, liest du im ersten Punkt dieses Faktenchecks. Es ist ein guter und absolut zentraler Vertrag auf Augenhöhe. Das Wirtschaftswachstum der Schweiz in den letzten Jahren lässt sich zum grossen Teil auf die Personenfreizügigkeit und die Wertschöpfungsketten mit der EU zurückführen. Es ist auch kein Vertrag für die Ewigkeit. Wie frühere Abkommen unterliegen auch die Bilateralen III der Kündigung, wenn alle Stricke reissen sollten.

Und noch zum Thema Krisen-EU: Schaut man sich das Wachstum der EU-Länder Dänemark oder Luxemburg an, ist das Wachstum besser als in der Schweiz. Schaut man sich den Reichtum an, sind Luxemburg, Irland und das EWR-Land Norwegen der Schweiz voraus. Polen profitiert auch extrem stark von der EU und hat ein hohes Wachstum. Es ist also keineswegs so, dass die Schweiz eine einsame Insel der Glückseligkeit in Europa ist. Darum ist es umso wichtiger, durch gute Verträge mit unseren wichtigsten Partner*innen unsere Freiheit und unseren Wohlstand für die Zukunft zu sichern.

Aussage: «Dieser EU-Unterwerfungsvertrag widerspricht den Grundsätzen der Schweiz. Wir haben eine uralte Freiheitsgeschichte. Sie beginnt 1291. Damals haben sich Uri, Schwyz und Unterwalden zusammengeschlossen, um selber über sich bestimmen zu können. Der Bundesrat präsentiert mit dem Unterwerfungsvertrag das Gegenteil: eine einseitige Anbindung an die Europäische Union.» 

Im Gegenteil: Dieser EU-Zukunftsvertrag ist die logische Fortführung des Rütli-Schwurs. Auf dem Rütli – so sagt es der Gründungsmythos der Schweiz – haben sich die Gründungsväter der Schweiz verbündet, um gemeinsam zu kämpfen für Freiheit, Frieden und gegen Willkür. Es ist eine Geschichte des Zusammenhalts zwischen Nachbar*innen, um gemeinsam Freiheit und Wohlergehen zu sichern.

Ironischerweise sind es gerade die lautesten Propagierer unseres Nationalmythos, die sich am stärksten gegen den Wert des Rütlis wehren: Mit verdrehten Fakten und masslosen Übertreibungen lamentiert die SVP gegen die wohlstandsfördernden und zukunftssichernden Verträge mit unserer kulturellen und historischen Heimat Europa. Stattdessen will sie Handel um jeden Preis mit den immer autoritärer agierenden USA, macht Werbeauftritte für die antidemokratische und mittlerweile gesichert rechtsextreme AfD, und hält Standing Ovations für den illiberalen Viktor Orbán. Statt in der Tradition unserer mutigen Gründungsväter steht die heutige SVP in der Tradition der Habsburger-Vasallen: Handlangerin der antidemokratischen und autoritären Kräfte weltweit.

Die Schweiz wird stärker im Bunde mit gleichgesinnten Staaten, die Schweiz wird freier, wenn wir uns zusammen mit Europa gegen die Willkür autoritärer Regimes wehren, die Schweiz wird friedlicher, wenn wir uns für eine Stärkung der europäischen Sicherheit einsetzen. Hier geht's zu unserer ganzen Rütli-Rede.

Aussage: «Man will uns quasi mit Tausenden von Seiten Papier zudecken, damit wir das Wesentliche nicht mehr sehen.»

Liebe SVP, die Welt ist etwas komplizierter als noch 1291. Und die neuen Verträge bringen auch mehr Rechtssicherheit als der Rütlischwur und die vielen Beistandspakte des Mittelalters. Heute braucht es halt für einen Vertrag mit unserer mit Abstand wichtigsten Partnerin einen 1900 Seiten langen Vertrag. Eine tolle Sommerlektüre am italienischen Strand, an den nordischen Fjorden oder in den Schweizer Bergen. Viel Spass beim Lesen des EU-Zukunftsvertrags!

Pink

Hilf uns, die Falschaussagen zu den Bilateralen III richtigzustellen und eine schlagkräftige Kampagne auf die Beine zu stellen!

CHF
Yes, Kryptowährung geht auch.
Stand: 44’819 Fr. | Ziel: 60’000 Fr.
74%

Deine Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen. Mit dem Übermitteln dieses Formulars akzeptierst du unsere Datenschutz-Policy.